vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 10, 2023
Vorfallszeit: 08.10.2023, 22:00 Uhr
Vorfallsort: Wien-Donaustadt
Nachdem ein 60-jähriger Mann ein Treffen an seiner Wohnadresse mit einer Frau vereinbarte, fühlte sich dieser nach der Konsumation eines antialkoholischen Getränks unwohl, schwindelig und benommen. Laut
eigenen Angaben habe er weder alkoholische Getränke, noch Suchtmittel konsumiert. Als er am nächsten Morgen aufwachte bemerkte er, dass die derzeit noch unbekannte Tatverdächtige nicht mehr anwesend war und sein nicht befestigter Standtresor sowie Laptop und Mobiltelefon gestohlen wurden. Der Mann wurde durch die Berufsrettung Wien in ein Spital gebracht, in welchem weitere medizinische Untersuchungen durchgeführt
werden.
Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord, übernimmt die Ermittlungen.
Schnelles Handeln und Beweissicherung denn jede Sekunde zählt Aufgrund der sehr schnell einsetzenden Wirkung und einer relativ kurzen Nachweisbarkeitsdauer von etwa zwölf Stunden, ist es wichtig, umgehend
ärztliche Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Vorab sollte das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über den K.O.-Mittel-Verdacht informiert werden, um eine gezielte Versorgung zu gewährleisten. Ebenso ist umgehend die
Polizei zu verständigen, damit mögliche weitere Gefahren beendet und Ermittlungsarbeiten rasch begonnen werden können.
Nach Einnahme der K.O.-Tropfen werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Danach folgen Übelkeit und Schwindel. In diesem willenlosen Dämmerzustand, ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches,
hat der Täter oder die Täterin Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen, um sich an diesem zu vergehen oder dieses zu berauben. Die Wirkung der K.O.-Tropfen führt meist zu Bewusstlosigkeit und Verlust der
Erinnerung. Eine Überdosis kann zum Tod führen.
Risikominimierung ist der beste Schutz Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln können dabei helfen,
das Risiko eines Angriffs zu vermeiden:
Nehmen Sie keine offenen Getränke von fremden Personen an.
• Falls Sie plötzlich Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung verspüren, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson. Auch wenn Sie sich mit einer neuen Bekanntschaft sehr gut verstehen, bedeutet das noch nicht, dass sie auch vertrauenswürdig ist.
• Rufen Sie im Zweifelsfall die Rettung (144), die Polizei (133) oder den internationalen Notruf (112).
• Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, aber einen solchen Vorfall beobachten konnten, handeln Sie schnell und rufen Sie Hilfe. Lassen Sie eine beeinträchtigte Person auf keinen Fall allein.
• Lassen Sie das eigene Getränk nie unbeaufsichtigt stehen.
• Vereinbaren Sie mit Freundinnen und Freunden, gegenseitig auf Getränke aufzupassen.
Quelle: LPD Wien