vonRedaktion Salzburg
JUNI 18, 2024
LHStv. Gruber, LR Schuschnig: Regierungsvorlage beschlossen - Verfahren werden reduziert und beschleunigt – Überwiegendes öffentliches Interesse an erneuerbarer Energieerzeugung erstmals gesetzlich verankert
KLAGENFURT. Ein erster wichtiger Schritt auf Kärntens Weg zu einer neuen Energiepolitik wurde heute in der Regierung gesetzt: der Beschluss einer Regierungsvorlage, die Verfahren für erneuerbare Energieanlagen deutlich beschleunigen und entbürokratisieren soll. Vier Gesetzesmaterien - Raumordnungsgesetz, Bauordnung, Elektrizitätsgesetz und Elektrizitätswirtschaftsgesetz – werden darin aufeinander abgestimmt, sodass doppelte Verfahren künftig entfallen und Schwellenwerte für Bewilligungspflichten, z.B. im Baurecht und im Elektrizitätsrecht, harmonisiert werden.
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber betonte in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung, man gehe mit dem Energiewendegesetz „einen eigenen Kärntner Weg. Wir vereinfachen, wir beschleunigen, aber wir lassen keinen Wildwuchs zu.“ Energiereferent Sebastian Schuschnig sieht im heutigen Beschluss, „eine wesentliche Entscheidung für den Standort Kärnten. Weil Energiepolitik auch Standortpolitik ist, denn es geht dabei um Versorgungssicherheit für Betriebe und Haushalte“, so Schuschnig.
Ein Kernstück des Gesetzes ist daher die erstmalige gesetzliche Verankerung, dass Anlagen für erneuerbare Energie im überwiegenden öffentliche Interesse liegen. Künftig sollen alle Erneuerbaren-Anlagen nach dem Baurecht nur mehr anzeigepflichtig sein, lange Bauverfahren entfallen somit. Hunderte Verfahren werden auch im Elektrizitätsrecht entfallen, indem der Schwellenwert für die Bewilligungspflicht dort von 5 kW auf 500 kW angehoben wird. „Kärnten wird damit vom strengsten zu einem der liberalsten Bundesländer in dieser Thematik“, betont der Energiereferent. Weiters werden durch die Novelle doppelte Verfahren abgeschafft: Wenn bspw. bereits eine gewerbe-, abfall-, wasser-, seilbahn- bzw. eisenbahnrechtliche Bewilligung besteht, soll nach dem Plan der Landesregierung künftig keine eigene elektrizitätsrechtliche Bewilligung mehr notwendig sein.
Was die Sammelnovelle – entgegen mancher medial geäußerten Behauptungen – nicht enthält, ist eine Anzahl an Windrädern oder PV-Anlagen, die von Landesseite beabsichtigt wären. Gruber und Schuschnig betonen, man habe bei der Erarbeitung der Regierungsvorlage immer auf einen sorgsamen Umgang mit Kärntner Boden geachtet. Sensible Landschaftsräume, wie etwa rote Gefahrenzonen, Naturschutzgebiete oder wertvollste agrarische Flächen werden auch weiterhin vor Verbauung durch Energieanlagen geschützt bleiben. „Wir wollen ermöglichen, statt verhindern. Aber wir gehen dabei mit Hausverstand und Sorgfalt vor“, betont Gruber. Die neue Photovoltaik-Anlagen-Verordnung werde dafür auch der Beweis sein. Sie soll als erste Verordnung nach Inkrafttreten des Energiewendegesetzes beschlossen werden. Denn die Regierungsvorlage geht nun unverzüglich zur weiteren Beratung an den Kärntner Landtag. Ziel wäre eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause. „Denn Kärnten kann sich keine weiteren Verzögerungen bei der Energiewende leisten“, betont Schuschnig.
Quelle: Land Kärnten