Kärnten: Regierungssitzung - Photovoltaik-Förderung auch heuer stark nachgefragt

vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 02, 2024

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LR Schuschnig: 6.502 PV-Anlagen mit rund 62,4 MWp Erzeugungsleistung im Jahr 2024 gefördert – Budget für heuer ausgeschöpft, Antragsstellung ab Jänner 2025 wieder möglich - Förderprogramm wird evaluiert, Abwicklung wird ab 2025 volldigital

KLAGENFURT. Die Investitionen von Haushalten und Unternehmen in erneuerbare Energien steigen in Kärnten auch 2024 weiter an, wie Wirtschafts- und Energielandesrat Sebastian Schuschnig heute nach der Regierungssitzung berichtete. „Auch heuer ist wieder ein Rekordjahr für die Energiewende. Seit Jänner wurden alleine 6.502 neue Photovoltaikanlagen vom Land Kärnten gefördert. Es wird trotz der nicht einfachen Wirtschaftslage so viel bei den Erneuerbaren ausgebaut wie noch nie. Das ist ein positives Zeichen für den Standort“, resümiert Schuschnig. Durch die Unterstützung des Landes wurde eine Gesamtleistung von rund 62,4 MWp errichtet. Zusätzlich wurden 4.940 Stromspeicher gefördert.

„Mit den geförderten Ausbauprojekten im Jahr 2024 kann der Stromverbrauch für knapp 20.000 Haushalte gedeckt werden. Und das völlig nachhaltig und klimaneutral“, verdeutlicht Schuschnig. Rund 40 Mio. Euro an Förderungen wurden seit Jänner bereits in den Ausbau von Photovoltaikanlagen ausgezahlt. Das jährlich angerufene Fördervolumen hat sich in den letzten drei Jahren damit mehr als verdreifacht. Zusätzlich wurden 1,65 Mio. Euro für intelligente PV-Parkplatzüberdachungen zugesichert.

Aufgrund des hohen Zuspruchs ist der Fördertopf für Energieförderungen für 2024 bereits ausgeschöpft. Alle bis heute eingelangten Anträge werden jedenfalls noch zugesichert. Ab Jänner 2025 können dann wieder Anträge bei der Förderstelle im Amt der Kärntner Landesregierung eingereicht werden. Die neue Förderrichtlinie wird noch heuer präsentiert. Derzeit wird diese gemeinsam mit Joanneum Research mit einer Evaluierung der Schwerpunkte für 2025 ausgearbeitet. „Wir wollen treffsicherer werden und neue energiepolitische Anreize setzen“, betont Schuschnig. Zusätzlich wird die Bearbeitung der Förderung künftig deutlich schneller gehen: „Der gesamte Förderprozess wird ab nächstem Jahr volldigital und unbürokratischer sein. Damit wird die Auszahlung für die Förderwerber deutlich beschleunigt“, informiert Schuschnig. Unverändert bleibt, dass die Förderung rückwirkend nach der Errichtung zu beantragen ist.


Quelle: Land Kärnten

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