vonRedaktion Salzburg
APRIL 09, 2024
Landesregierung beschließt das von LHStv. Gruber vorgelegte Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz – In ausgewiesenen Gebieten soll Abschuss von Schadwölfen bereits bei unmittelbarer Bedrohung möglich sein
Die Eckpunkte des Gesetzes haben sich nach dem Begutachtungsverfahren nicht verändert: in ausgewiesenen Almschutzgebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, wird ein Eingreifen gegen Schadwölfe möglich, sobald eine unmittelbare Bedrohung für Nutztiere von ihnen ausgeht. Zusätzlich entfällt die bisherige Regelung, die in der Wolfsverordnung für Schadwölfe gegolten hat, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein muss, bevor der Wolf zum Abschuss frei war. Bereits nachdem der erste Riss festgestellt wurde, besteht nun laut Gesetz die Möglichkeit der Entnahme des Schadwolfes, und zwar für die Dauer von vier Wochen, im gesamten Jagdgebiet sowie innerhalb eines 10-km-Radius davon. Auch die Vergrämung von Wölfen in Almschutzgebieten und auf Weiden ist durch jede Person und zu jeder Zeit möglich, soll ein Warnschuss abgegeben werden, hat dies durch einen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.
„Damit dieses Gesetz noch vor der heurigen Weidesaison in Kraft treten kann und es zu keinen rechtlichen Regelungslücken kommt, haben wir parallel bereits weitere Verordnungen in Begutachtung geschickt“, informierte Gruber. Zum einen jene Verordnung, die festlegt, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erhoben werden. Aktuell liegen in allen Kärntner Gemeinden, in deren Gemeindegebieten sich bewirtschaftete Almen befinden, Listen und Übersichtspläne zu den geplanten Almschutzgebieten auf und können eingesehen werden.
Zum zweiten wurde eine neue Risikowolfs-Verordnung in Begutachtung geschickt, damit es im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit gibt, Problemwölfe zu vergrämen und wenn nötig zu entnehmen. „Diese Regelung für Risikowölfe, die sich in bewohntem Gebiet aufhalten, hat sich als enorm wichtig erwiesen, um die Bevölkerung zu schützen, und soll daher beibehalten werden“, so Gruber. Sie muss jedoch neu erlassen werden, da die Regelungen für den Schadwolf herausgenommen wurden.
Wichtig sei nun eine rasche Behandlung des Alm- und Weideschutzgesetzes im Kärntner Landtag, damit der Zeitplan bis zum Start der Alm- und Weidesaison eingehalten werden kann, betonte der Jagdreferent. Kärnten werde damit erneut eine Vorreiterrolle unter den österreichischen Bundesländern einnehmen. „Das Alm- und Weideschutzgesetz ist ein neuer Weg, den Kärnten im Umgang mit dem Raubtier Wolf einschlägt. Ich bin überzeugt davon, dass es das braucht, um die Kärntner Landwirtschaft und Almwirtschaft beim Thema Wolf zu schützen und zu unterstützen. Und davon lasse ich mich auch durch Anzeigen und Drohschreiben nicht abbringen!“, so Gruber.
Quelle: Land Kärnten