vonRedaktion International
AUGUST 31, 2020
Mit 1. September treten aufgrund der COVID-Situation neue Bestimmungen bei der Einreise nach Ungarn in Kraft.
Nicht ungarische Staatsbürgern dürfen, ausgenommen die im Gesetz bestimmten Ausnahmen, nicht auf das Gebiet von Ungarn einreisen. Anträge für die Ausnahme können in ungarischer bzw. englischer Sprache ausschließlich auf elektronischem Weg bei den ungarischen Polizeibehörden gestellt werden.
Für den internationalen Transitverkehr sowie für den internationalen Personen- und Güterverkehr steht ab diesem Zeitpunkt ausschließlich der Autobahngrenzübergang A4 in Nickelsdorf zur Verfügung.
Berufspendler, die maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt leben und maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt arbeiten, dürfen für die Dauer von maximal 24 Stunden einreisen.
Öffnungszeiten der Grenzübergänge:
Quelle: LPD Burgenland