vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 29, 2021
LH Mikl-Leitner/LR Eichtinger: Grenzüberschreitende Projekte schaffen Lebensräume und sichern Lebensqualität
Die Niederösterreichische Landesregierung hat kürzlich die Einreichung der beiden Kooperationsprogramme INTERREG Österreich-Tschechien und INTERREG Österreich-Ungarn für die Jahre 2021-2027 an die Europäische Kommission beschlossen. Ziel der INTERREG-Programme ist die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im Kooperationsraum durch gemeinsame EU-Förderprojekte. Die beiden Programme werden Ende 2021 durch die Verwaltungsbehörden an die Europäische Kommission zur Genehmigung eingereicht. Mit einer Entscheidung ist 2022 zu rechnen.
„Nach einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission sollen Niederösterreich insgesamt für die Jahre 2021-2027 finanzielle Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ausmaß von rund 19 Millionen Euro für grenzüberschreitende Projekte mit Tschechien und Ungarn zugutekommen“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Das Kooperationsprogramm INTERREG Österreich-Tschechien wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Ausmaß von rund 86,8 Millionen Euro unterstützt. Davon entfallen auf Niederösterreich 15,4 Millionen Euro.
Das Kooperationsprogramm INTERREG Österreich-Ungarn wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Ausmaß von rund 49,6 Millionen Euro unterstützt. Davon entfallen auf Niederösterreich 3,5 Millionen Euro.
Das dritte INTERREG-Programm mit der Slowakei befindet sich derzeit noch in Endabstimmung.
„Niederösterreich hat seit dem EU-Beitritt maßgeblich von der EU-Regionalpolitik profitiert. Durch Investitionen über verschiedene Fonds und Instrumente trägt die EU-Regionalpolitik somit wesentlich dazu bei, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen Europas Regionen abzubauen. Damit wird die regionale Entwicklung in ganz Europa gefördert, wodurch die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflusst wird“, begrüßt Landesrat Martin Eichtinger den aktuellen Beschluss.
Quelle: Land Niederösterreich