Burgenland: Runder Tisch - "Unwetterschäden melden und richtig vorsorgen"

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 10, 2021

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice 

Heutiges Treffen war zugleich Startschuss für eine gemeinsame Informationsoffensive

Heftige Unwetter und Stürme verursachen im Burgenland jährlich erhebliche Schäden an Häusern und Wohnungen. Eine gute Absicherung und das richtige Verhalten sind in dieser Situation besonders wichtig. Damit den Burgenländerinnen und Burgenländern im Schadensfall schnell und zielgerichtet geholfen werden kann, braucht es im Vorfeld ausreichend Informationen und eine umfassende Beratung. Zum gegenseitigen Austausch von Ideen und Maßnahmen lud die für Konsumentenschutz zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf, Versicherungsunternehmen sowie Vertreter von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer heute zu einem gemeinsamen Runden Tisch nach Eisenstadt. Das heutige Treffen war zugleich Startschuss für eine gemeinsame Informationsoffensive für die Burgenländerinnen und Burgenländer.

„Beim heutigen Runden Tisch war es wichtig zu erfahren, was sind die Probleme für die Versicherungen. Womit haben sie in den Schadensabwicklungen zu kämpfen und wo können wir als Land hier vielleicht durch Aufklärungs- und Informationsarbeit unterstützen bzw. wie können wir die Kommunikation bzw. Information an die KonsumentInnen intensivieren. In der Konsumentenschutzberatung des Landes häufen sich die Anfragen von Personen, die von einem Unwetter betroffen waren, wie sie jetzt mit der Versicherung bzw. mit dem Schaden umgehen sollen“, begründete Eisenkopf im Anschluss bei einer Pressekonferenz die Initiative zu dem heutigen Expertentreffen.

Der Runde Tisch brachte zahlreiche Erkenntnisse, eine pauschale Einschätzung zu Versicherungsverträgen gebe es jedoch nicht. Entscheidend wäre auf jeden Fall, den Schaden rasch bei der Versicherung zu melden und auch zu dokumentieren. Zu empfehlen sind auch ein jährliches Gespräch bzw. die Anpassung des Versicherungsschutzes. Seitens des Landes soll die Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen sowie den Experten von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer weiter intensiviert werden und ein regelmäßiger Austausch stattfinden. Die für Konsumentenschutz zuständige LH-Stellvertreterin Eisenkopf kündigte heute auch den Startschuss einer gemeinsamen Informationsoffensive an, um die Burgenländerinnen und Burgenländer bestmöglich in diesem Themengebiet zu informieren.

Das Land fördert über die Katastrophenhilfe seit Jahren die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung oder Hagel entstehen. Erst im Jahr 2019 kam es hier zu einer Novellierung der Katastrophenbeihilfe. War es in der Vergangenheit so, dass einkommensabhängig zwischen 20 und 30 Prozent der vom Land geschätzten Schadenssumme nach Abzug der Versicherungsleistung ausbezahlt wurden und die maximale Entschädigungshöhe bei 30.000 Euro gelegen ist, wurde vor einem Jahr die Katastrophenbeihilfe völlig neu geregelt. Vor allem bei existenzbedrohenden Schäden profitieren die Bürger jetzt mehr, weil Schäden bis zu einer Obergrenze von 70.000 Euro unter Abzug der Versicherungsleistung bzw. eines Versicherungsselbstbehaltes – zur Gänze vom Land abgedeckt werden. Damit wird vor allem sichergestellt, dass bei existenzbedrohenden Schäden mehr ausbezahlt wird.

Die Zahl der Konsumentenschutzberatungen ist indes weiter im Steigen begriffen. Im Vorjahr wurden 2.193 Beratungen durchgeführt, rund 500 Beratungen mehr als im Jahr 2019. Dazu Eisenkopf: „Momentan sind Anfragen zu versicherungsrechtlichen Themen noch im einstelligen Prozentbereich. Aber wir bemerken, dass diese im Steigen sind“. Die Covid-19 Pandemie hat die Themenbereiche in der Konsumentenschutzberatung stark geprägt, die Anfragen sind im Vergleich 1. Quartal 2020 zum 1. Quartal 2021 um rund 41 Prozent gestiegen. Im 2. Quartal haben sich im Vergleich zum 2. Quartal 2020 die Anfragen etwas reduziert (um 15%), im Vergleich zum 1. und 2. Quartal 2019 kam es jedoch zu einem Anstieg von rund 20% bzw. zu 34% gegenüber dem 1. und 2. Quartal 2018.

Der Konsumentenschutz bzw. die Beratungen- haben in der Pandemie eine noch größere Bedeutung bekommen – Beratungsschwerpunkte haben sich geändert. So standen neben Anfragen zum Reiserecht – Stornierung etc, auch Anfragen im Bereich des Wohnrechts und Vertragsangelegenheiten (z.B. abgesagte Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Verträge mit Fitnessstudios). „Auch wenn aufgrund der Lockdowns auf telefonische Beratungen umgestiegen werden musste, die Beratungstätigkeit konnte immer problemlos weitergeführt werden. Das war mir immer wichtig und ist uns auch gut gelungen. Dafür darf ich mich bei allen MitarbeiterInnen in der Konsumentenschutzabteilung recht herzlich bedanken“, so Eisenkopf abschließend.


Quelle: Land Burgenland

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