vonOTS
DEZEMBER 03, 2024
Nach Schätzung des VGT wurden in der Singvogelfangsaison von Mitte September bis Ende November ca. 35.000 eigentlich geschützte Singvögel in Fallen gefangen
Dass es in Österreich noch einen Singvogelfang gibt, ist den allermeisten Mitbürger:innen nicht bekannt. Doch tatsächlich: die OÖ Artenschutzverordnung erlaubt in ihrem § 11 explizit, aber nur für das oberösterreichische Salzkammergut, den Fallenfang „für die traditionellen Singvogelaustellungen“. Die heuer letzte dieser Ausstellungen mit 130 Vögeln in winzigen Käfigen fand am 1. Dezember in Bad Ischl statt. Die kleinen Wildtiere flatterten verzweifelt in ihren Gefängnissen herum. Doch die Tradition der „Jagd des kleinen Mannes“ will es so, dass diese Tiere bis 10. April des Folgejahres ihre Haft ertragen müssen. Und danach sind ihre Flugmuskeln mehrheitlich so geschwächt, dass sie Beutegreifern nicht mehr entkommen können. Doch diese 130 Vögel sind nur die Spitze des Eisbergs. Die 500 registrierten Vogelfänger dürfen je 10 Vögel lebenslang als Lockvögel behalten - macht bereits 5.000 gefangene Wildvögel - und je 5 Vögel zusätzlich bis April. Darüber hinaus zeigen Erfahrungen des VGT bei der Beobachtung der Vogelfänger, dass diese mehrheitlich Individuen von Arten fangen, die nicht unter die genehmigten fallen, und zusätzlich oft 10 Vögel der genehmigten Arten pro Fangtag in die Fallen gehen. Man muss also mit etwa 35.000 gefangenen Vögeln pro Saison rechnen.
Zum Fang gehen die Vogelfänger vor Sonnenaufgang zu extra präparierten Plätzen, das reicht von hohen Lärchen bis zu eigens errichteten Holzkonstruktionen. Dort werden 50 Fallen aufgestellt, die bei Berührung zuschnappen. Lockvögel hängt man dann in winzigen Käfigen zwischen die Fallen, um die Opfer in Sicherheit zu wiegen. Sowohl die Lockvögel als auch die gefangenen Singvögel werden anschließend in einem Rucksack in kleinst dimensionierten Käfigen zurück nach Hause getragen. Dagegen richtet sich eine Bescheidbeschwerde, die Anfang September von Tierschutz Austria eingebracht, aber bisher vom OÖ Landesverwaltungsgericht noch nicht behandelt worden ist. Weder das Halten der Lockvögel über ihr ganzes Leben, noch der Transport der Vögel in den winzigen Käfigen, sind nämlich von der Artenschutzverordnung gedeckt. Ganz zu schweigen von der immensen Tierquälerei, Wildvögel in Netzfallen zu fangen und vor hunderten Menschen in kleinen Käfigen auszustellen, wie das z.B. am 1. Dezember in Bad Ischl geschehen ist.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch hat mehr als 100 Mal Vogelfänger beim Fang erwischt und dokumentiert: „Ich habe mit eigenen Augen gesehen, dass vor allem Kohl- und Blaumeisen in die Fallen gehen, also Arten, für die es keine Genehmigung gibt. Ein Kollateralschaden, der in Kauf genommen wird. Zwei Mal wurden von uns auch bereits illegale Verkäufe der gefangenen Singvögel an der Autobahn aufgedeckt. Im Jahr 2005 hatten wir ein bundesweites Verbot des Singvogelfangs im Tierschutzgesetz erreicht, doch der Verfassungsgerichtshof hob es mit der Begründung wieder auf, dass der Bund nichts verbieten kann, was das Land explizit erlaubt. Aber die Artenschutzverordnung kann nur vom Artenschutz handeln, nur da hat das Land die Kompetenz. Tierschutz ist Bundessache. Wir hoffen daher sehr, dass die laufende Bescheidbeschwerde dieser anachronistischen, tierfeindlichen Tradition ein Ende bereitet. Kein Mensch in Österreich, außer die Vogelfänger selbst, kann diesen Vogelfang gutheißen.
“
Quelle: OTS