vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 12, 2022
Zweite Dosis dann nur mehr sechs Monate gültig / Jetzt Auffrischungsimpfung nachholen / Salzburg hat genügend Möglichkeiten
(LK) Mit heutigem Stand um 9.30 Uhr ist bei mindestens 30.644 Salzburgerinnen und Salzburgern die Verabreichung der zweiten Dosis der Corona-Impfung ab 1. Februar länger als sechs Monat her. Für sie hat das erhebliche Folgen, denn die Gültigkeit des Grünen Passes ist damit ab 1. Februar abgelaufen, sofern sie sich bis dahin nicht ein drittes Mal impfen haben lassen. Salzburg liegt beim „Boostern“ zwar im österreichischen Spitzenfeld, allerdings: Jeder weitere Stich schützt!
Wie derzeit vom Bund geplant, wird ab 1. Februar die Gültigkeit des zweiten Stiches für den Grünen Pass auf sechs Monate reduziert. Das bedeutet für alle, die bis dahin noch keine Auffrischungsimpfung haben und deren zweite Dosis schon länger als ein halbes Jahr her ist, kein Zutritt mehr zu 2G-Bereichen wie zum Beispiel Gastronomie, Kino oder Dienstleistungen. Zudem wird die 2G-Regel nun auch im Handel verpflichtend kontrolliert. Ein gutes Argument für die Auffrischung, wenn auch der beste Grund die eigene Gesundheit und nicht das Schnitzel im Wirtshaus ist.
Schutz vor Omikron
„Die Auffrischungs-Dosis ist der beste Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und einem Spitalsaufenthalt. Das gilt mit jetzigem Wissensstand auch im Hinblick auf die viel ansteckendere Omikron-Variante. Daher sollte der Eigenschutz, aber auch der unserer Mitmenschen der vorrangige Grund für die Corona-Schutzimpfung sein. Für das tägliche Leben ist eine möglichst hohe Immunisierung aber genauso relevant und wichtig, um so normal wie möglich durch die nächsten Monate zu kommen“, erklärt Impfkoordinator Dr. Rainer Pusch, der allen rät - egal ob bereits geimpft oder noch unentschlossen - sich so rasch wie möglich schützen zu lassen.
Auffrischung bei Johnson-Impfung
Was so manchen noch nicht bekannt ist: seit 3. Jänner ist das Impfzertifikat einer einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson (J&J) ungültig. Eine zweite Dosis (frühestens 28 Tage nach der ersten möglich) ist also auch für diese Personen notwendig, um einen Zugang zu 2G-Bereichen zu haben. Ist die zweite J&J-Dosis ab 1. Februar länger als sechs Monate her, gilt wiederum nur die dritte Dosis für die Verlängerung des Grünen Passes.
Quelle: Land Salzburg