vonRedaktion International
OKTOBER 23, 2021
Fristlose Kündigung & Zwangsräumung möglich
Innsbruck ist und bleibt eine beliebte Stadt – sowohl bei Einheimischen als auch bei TouristInnen. In den vergangenen Jahren gab es immer mehr Plattformen im Internet, die es ohne großen Aufwand ermöglichen, die eigenen vier Wände unter zu vermieten. Immer wieder werden dort auch städtische Wohnungen angeboten. Das ist allerdings nicht erlaubt, Sanktionen bis hin zur Zwangsräumung drohen.
„Bewohnerinnen und Bewohner von städtischen Wohnungen erfüllen bestimmte Kriterien und profitieren von deutlich geringeren Mietpreisen im Vergleich zum privaten Wohnungsmarkt. Das Konzept des geförderten Wohnbaus ist ein wichtiges und es funktioniert in der Landeshauptstadt gut – allerdings nicht bei Missbrauch. Es auszunutzen und Profit daraus zu schlagen ist nicht nur moralisch falsch, sondern kann auch dazu führen, dass die Mieterinnen und Mieter den Anspruch auf die Wohnung verlieren“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.
Verwaltet werden die städtischen Wohnungen von der Innsbrucker Immobilien Gesellschaft (IIG). Geschäftsführer Dr. Franz Danler erklärt: „Inserate, in denen Stadtwohnungen angeboten werden, bleiben nicht lange unentdeckt. Alle Mieterinnen und Mieter wurden bereits vor einiger Zeit in Kenntnis darüber gesetzt, was eine Untervermietung nach sich ziehen kann. Dies kann in letzter Konsequenz bis zu einer zwangsweisen Räumung der Wohnung führen.“
Information & verstärkte Kontrollen
Einerseits geht das Verbot der Untervermietung aus dem Mietvertrag heraus, andererseits versendete die Stadt Innsbruck in diesem Zusammenhang auch bereits Informationsschreiben an ihre MieterInnen. Darin wurden auch die drohenden Konsequenzen erläutert. Zusätzlich wurden die Kontrollen, die Inserate, in denen städtische Wohnungen angeboten werden, aufdecken, verstärkt. „Und das werden sie auch weiterhin – bis Missbrauch keine Chance mehr hat“, versichert Bürgermeister Willi. (DG)
Quelle: Stadt Innsbruck