vonRedaktion Salzburg
MAI 31, 2024
Verordnung in Begutachtung / Risse im Pinzgau mit vier toten, vier verletzten und vier vermissten Schafen
(LK) Die ersten Wolfsrisse der beginnenden Almsaison wurden am vergangenen Sonntag in Rauris gemeldet. Vier Schafe sind tot, vier verletzt und vier vermisst. Der Wolfsbeauftragte des Landes konnte die Risse eindeutig einem Beutegreifer zuordnen. Als Sofortmaßnahme ging heute deshalb eine Verordnung des Landes Salzburg in Begutachtung, die die Entnahme des Tieres ermöglicht.
Der ersten Wolfsattacke in Rauris im Pinzgau fielen zumindest vier Schafe zum Opfer, weitere acht sind verletzt oder vermisst. Die Spuren an den toten und verletzten Schafen auf einer Alm in Rauris wiesen laut dem Wolfsbeauftragten des Landes typische Spuren eines Wolfes auf, zudem existiert ein Handyvideo von einem der Beutegreifer, das wenige Tage zuvor in der Region aufgenommen wurde.
Svazek: „Verordnung schützt vor weiteren Rissen.“
Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek setzt, wie bereits im Vorjahr, auf eine Maßnahmengebietsverordnung, „als Sofortmaßnahme zum Schutz der Nutztiere und um weitere Risse zu verhindern. Nur die Entnahme von Problemwölfen kann die Bauern in den Almgebieten rasch entlasten.“ Experten des Landes haben bereits das Gebiet eingehend geprüft und festgestellt, dass Herdenschutz auf den felsdurchsetzen Almen mit Gräben und kleinen Schafherden nicht möglich ist.
Entnahme des Schadtieres wird erlaubt
Experten des Landes prüften für die Verordnung nach den Kriterien des Wolfsmanagementplans, ob das Tier im Pinzgau ein Schadtier ist. Da dies zutrifft, wird in den an das betroffene Almgebiet angrenzenden Wildregionen, der Abschuss erlaubt werden. Dort können ab Inkrafttreten der Verordnung in einem zehn Kilometer-Radius um den zuletzt erfolgten Nutztierriss, innerhalb von vier Wochen, Problem-Wölfe entnommen werden. Bei jedem neuen Vorfall startet die Vier-Wochen-Frist erneut.
Weideschutzgebietsverordnung auf dem Weg
Bereits am vergangenen Dienstag in Begutachtung ging die neue Weideschutzgebietsverordnung. Bis jetzt musste immer im Einzelfall überprüft werden, ob eine Alm schützbar ist. Nun wurde eine Verordnung erarbeitet, welche Weidegebiete, vor allem Almen, landesweit als nicht schützbar gelten, weil Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder nicht verhältnismäßig sind. „So gewinnen wir sehr viel Zeit für kurzfristig notwendige Maßnahmen“, betont Marlene Svazek.
Umfassende Informationen
Das Land Salzburg informiert umfassend und laufend über das Thema „Wolf“. Hier einige wichtige Quellen, die gesichert und verlässlich informieren:
Quelle: Land Salzburg