Salzburg: Schmittentunnel ab Samstag wieder befahrbar

vonRedaktion International
APRIL 22, 2022

Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter

Reinigungsarbeiten wurden rasch durchgeführt / Fortsetzung der Sanierung der Thumersbacher Landesstraße ab 25. April

(LK) Der „Frühlingsputz“ des fünf Kilometer langen Schmittentunnels geht zügig voran, die Sperre kann dank des effizienten Mehrschichtbetriebs bei den Reinigungsarbeiten spätestens am Samstag zu Mittag wieder aufgehoben werden. Damit ist auch wieder der Weg frei für die Arbeiten am letzten Bauabschnitt der Generalsanierung der Thumersbacher Landesstraße, die dafür ab Montag, 25. April, bis Anfang Juli werktags von Montag 8 Uhr bis Freitag 16 Uhr durchgehend für den Autoverkehr gesperrt sein wird.

„Ich möchte mich bei allen Beteiligen sehr herzlich für die rasche Abwicklung der Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Schmittentunnel bedanken. Verkehrssicherheit steht trotz kurzfristiger Unannehmlichkeiten durch Umleitungen immer an erster Stelle, das gilt insbesondere bei der Vermeidung von möglichen Gefahrenstellen in Tunnels“, so Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.

Letzte Etappe in Thumersbach

Bei der letzten Etappe der seit 2019 laufenden Generalsanierung der Thumersbacher Landesstraße wird diese auf einer Strecke von rund 400 Metern zwischen der Seeuferstraße 9 und 40 samt Unterbau und Straßenentwässerung grundlegend erneuert. Zusätzlich wird seeseitig ein kombinierter Geh- und Radweg errichtet. Bergseitig wird für Radfahrer ein Mehrzweckstreifen auf der Fahrbahn markiert.

Koordinierte Baustellen

„Die Baustellen wurden natürlich vorab auf einander abgestimmt, damit es möglichst wenig Behinderungen gibt“, informiert Stefan Oberaigner, Leiter der Straßenmeisterei Pinzgau. Für die Dauer der Tunnelsperre wurden die Arbeiten an der Thumersbacher Landesstraße unterbrochen, um neben der Ortsdurchfahrt von Zell am See eine weitere Umfahrungsmöglichkeit zu bieten.

Eckpunkte Arbeiten Thumersbacher Landesstraße:

In der zweiten Septemberhälfte 2022 wird abschließend eine erneute zwei- bis dreitägige Sperre zur Durchführung von Feinasphaltarbeiten nötig sein.

Quelle: Land Salzburg

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