vonRedaktion Salzburg
AUGUST 11, 2022
Landesregierung genehmigte erste Rate der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen in Höhe von 12,8 Millionen Euro – Auszahlung an insgesamt 91 Gemeinden
Bregenz (VLK) – Von der Landesregierung ist kürzlich die Auszahlung der ersten Rate der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen an die Gemeinden für das Jahr 2022 beschlossen worden, teilt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink mit. Auf den Beschluss hin wird vorerst die Hälfte des voraussichtlichen Jahresbetrages an insgesamt 91 Gemeinden überwiesen. „Auf diese Hilfestellung sind die Vorarlberger Gemeinden angewiesen. Dadurch wird die Finanzausstattung der Gemeinden gestärkt, womit wichtige kommunale Aufgaben leichter finanziert werden können“, erklärt Schöbi-Fink.
Eine gleichwertig hohe Lebensqualität in allen Landesteilen zu gewährleisten ist ein vorrangiges Anliegen des Landes. In diese Richtung ziele auch die Unterstützung, erläutert die Landesstatthalterin. „Es geht darum, den Gemeinden finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten“, verweist Schöbi-Fink auf die kontinuierliche Unterstützung des Landes.
Gemeinden strukturell stärken
Mit den strukturstärkenden Bedarfszuweisungen werden den Vorarlberger Gemeinden strukturelle Nachteile, welche sich aus geringer Einwohnerzahl, aus geographischer Randlage, aus dem Bestehen mehrerer Ortsteile, aus einer fehlenden Lebensmittelnahversorgung usw. ergeben, unterstützt und Defizite ausgeglichen. Es werden zudem Lücken zwischen der tatsächlichen Finanzkraft und dem rechnerischen Finanzbedarf der Gemeinden von Landesseite weitgehend geschlossen. „Der Fokus liegt auf den kleineren Gemeinden, die nicht über die finanziellen Hilfsmittel verfügen, um für die in allen Bereichen anfallenden Kosten aufzukommen“, so Schöbi-Fink. Die jetzt von der Landesregierung bewilligten 12,8 Millionen Euro gehen an 91 Gemeinden.
Im Vorjahr sind ebenfalls strukturstärkende Bedarfszuweisungen in zwei Raten über 25,5 Millionen Euro an die heimischen Gemeinden ausbezahlt worden. Während die erste Zahlung immer um die Jahresmitte erfolgt, wird die zweite Rate gegen Jahresende überwiesen.
Quelle: Land Vorarlberg