Vorarlberg: Schöbi-Fink, - „Abschaffung der Kalten Progression richtig und überfällig“

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 26, 2022

Vorarlberg

Vorarlberg hat Abschaffung immer klar gefordert; Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind im Finanzausgleichsgesetz vorgesehen

Bregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg hat die Abschaffung der kalten Progression bereits seit Jahren mehrfach und nachweislich gefordert – zuletzt im Zuge des Vorsitzes in der Landeshauptleutekonferenz im ersten Halbjahr 2022. „Den von der Bundesregierung gesetzten Schritt zur Abschaffung der Kalten Progression haben wir deshalb auch ausdrücklich begrüßt – er war auch überfällig“, stellt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink klar. Da aufgrund der Reform Einnahmenausfälle für Land und Gemeinden die Folge sind, müsse es aber – so wie schon bei den vorangegangenen Steuerreformen – zu Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften kommen. Darauf habe das Land in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hingewiesen, so Schöbi-Fink.

„Es gibt nicht den geringsten Zweifel daran, dass Vorarlberg stets für die Abschaffung der Kalten Progression eingetreten ist. Und gerade angesichts der Teuerung ist dies ein wesentlicher Schritt, um die Menschen zu entlasten“, erklärt Landesstatthalterin Schöbi Fink. Die damit zusammenhängenden Mindereinnahmen haben aber aufgrund des Finanzausgleichs auch finanzielle Auswirkungen auf Länder und Gemeinden. In diesem Falle sieht das Finanzausgleichsgesetz verpflichtend Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften vor. „Darauf haben wir in unserer Stellungnahme hingewiesen“, so die Landesstatthalterin

„Bewusste Fehlinterpretationen“
„Die Stellungnahme des Landes wird jetzt von verschiedenen Seiten bewusst fehlinterpretiert“, stellt Schöbi-Fink klar. „Auch, wenn das Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger vom Land Vorarlberg klar begrüßt wird, muss die weitere Verteilung von Steuereinnahmen im Zuge der noch in diesem Jahr beginnenden Finanzausgleichsverhandlungen jedenfalls auch Thema sein“, so Schöbi-Fink. Darauf habe man in der Stellungnahme zu Gesetzesentwurf hingewiesen.

Quelle: Land Vorarlberg

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