vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 24, 2023
Vom Land vorgegebenes Honorar wurde von Stadt freiwillig erhöht
Als gesetzliche Schulerhalterin obliegt der Stadt Innsbruck die Beistellung von SchulärztInnen an den hiesigen Pflichtschulen. „Dank einer freiwilligen Anpassung an das marktgerechte Honorar ist es uns gelungen, die schulärztliche Versorgung in Innsbruck wieder zu nahezu 100 Prozent zu gewährleisten“, freut sich der für Gesundheit zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. „Insgesamt sind zwölf Schulärztinnen und Schulärzte an den städtischen Volks- und Mittelschulen im Einsatz.“
Im Dezember 2021 beschloss der Stadtsenat, SchulärztInnen eine freiwillige Überzahlung auf das vom Land Tirol vorgegebene Honorar von damals 68,12 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anzubieten. Von diesen Kosten werden der Stadt 40 Prozent vom Land refundiert. „Die damaligen Entwicklungen haben gezeigt, dass dieser Tarif nicht mehr attraktiv genug war, um Ärztinnen und Ärzte für schulärztliche Tätigkeiten zu rekrutieren“, berichtet Dr. Hans-Peter Rammer, Leiter des Referats für Gesundheitswesen: „Vor und während der Corona-Pandemie konnten nur noch rund 50 Prozent der Kinder an städtischen Pflichtschulen schulärztlich betreut werden. Inzwischen konnten wir aber ausreichend medizinisches Personal finden, welches die medizinische Versorgung an Schulen übernehmen wird.“
Medizinische Ansprechperson
Grundsätzlich kommen für die Übernahme von schulärztlichen Tätigkeiten AllgemeinmedizinerInnen und KinderärztInnen in Betracht. Diese werden von der Stadt in einem Werkvertragsverhältnis beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem jährliche Untersuchungen von SchülerInnen. Darüber hinaus führen sie Impfungen durch und beraten anlassbezogen bei gesundheitlichen Fragen und Problemen.MD
Nähere Informationen und eine aktuelle Liste der SchulärztInnen finden sie unter: bit.ly/Schulgesundheit
Quelle: Stadt Innsbruck