vonRedaktion International
NOVEMBER 19, 2021
Landesstatthalterin Schöbi-Fink: Eltern können über Schulbesuch oder Betreuung daheim entscheiden
Bregenz (VLK) – Auch unter den am kommenden Montag (22. November) in Kraft tretenden Lockdown-Bestimmungen findet an Vorarlbergs Schulen weiterhin Präsenzunterricht nach Stundenplan statt, teilt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink mit. Wenn aber Eltern unter den gegebenen Umständen ihre Kinder zu Hause lassen möchten, können sie das mit einer einfachen Entschuldigung an die Schule kommunizieren. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. In diesem Fall findet jedoch kein Distance Learning statt. „Die Schule ist und bleibt durch regelmäßiges Testen sowie weitere Maßnahmen ein kontrollierter Ort. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass unsere Kinder und Jugendlichen, trotz herausfordernden Zeiten, die bestmögliche Bildung bekommen. Wir wollen kein Kind zurücklassen“, betont die Bildungsreferentin.
„Schülerinnen und Schüler können sich über den Unterrichtsstoff informieren und diesen eigenverantwortlich zu Hause erarbeiten. Die Lehrpersonen stellen über geeignete Kanäle die nötigen Informationen sowie Hausübungen, Arbeitsblätter etc. bereit“, erläutert Schöbi-Fink. Unter https://eduthek.at können außerdem vorbereitete Lernpakete heruntergeladen werden.
Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ virtuell am Unterricht teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests werden während des Lockdowns nicht geschrieben.
Verschärfte Masken- und Testbestimmungen
An allen Schulen gilt die Risikostufe 3 mit folgenden Verschärfungen:
- Maskenpflicht für alle SchülerInnen in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude, d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen. Bis zur 8. Schulstufe ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ab der 9. Schulstufe eine FFP2-Maske. Auch alle Lehrpersonen und das Verwaltungspersonal haben im gesamten Schulgebäude (auch im Unterricht) eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Schultestungen finden im bereits kommunizierten Rhythmus statt. Alle SchülerInnen haben unabhängig vom Impfstatus daran teilzunehmen (ausgenommen Genesene). Nächste Woche finden am Montag, 22. November, Antigen- und PCR-Tests und am Donnerstag, 25. November, Antigen-Tests statt. Ab 29. November wird zweimal pro Woche – montags und mittwochs – mittels PCR un jeweils zusätzlich montags mittels Antigentest getestet. Im Falle eines positiven Testergebnisses ordnet die Schulleitung für die ganze Klasse an den folgenden fünf Schultagen eine verpflichtende Antigen-Testung an.
Für SchülerInnen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, gilt auch der Nachweis gemäß COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (Corona-Testpass bzw. sogenannter „Ninjapass“) als Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr. Dies gilt in der Woche, in der die Testintervalle gemäß Verordnung eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche und – sofern eine Testung unverzüglich nach der Einreise sichergestellt ist – auch am Montag der darauffolgenden Woche.
Hotline für Fragen zum Schulbetrieb im Lockdown
Für Fragen von Schulleitungen zum Schulbetrieb ab kommenden Montag richtet die Bildungsdirektion eine Telefonhotline ein. Diese ist unter der Nummer 05574/4960-690 am Samstag, 20. und Sonntag, 21. November, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Quelle: Land Vorarlberg