Schutzmaßnahmen einhalten für sicheren Neustart an den Schulen

vonRedaktion International
FEBRUAR 14, 2021

Vorarlberg

Appell von Landesstatthalterin Schöbi-Fink an Eltern, Schülerinnen und Schüler – Dank für Einsatzbereitschaft der Pädagoginnen und Pädagogen

Bregenz (VLK) – Wenn Vorarlbergs Schülerinnen und Schüler am kommenden Montag, 15. Februar, endlich wieder in die Klassenzimmer dürfen, wird ein dichtes Sicherheitsnetz aus verschiedenen Maßnahmen gespannt, damit die Rückkehr zum Präsenzunterricht gelingt. Kindergärten, Kinderbetreuungen und Spielgruppen waren dagegen auch schon während des Lockdowns geöffnet und haben alle Kinder betreut, deren Eltern einen Bedarf hatten. Dies, obwohl gerade im Kontakt mit kleinen Kindern die Einhaltung von Hygiene-Regeln oft schwierig ist und die Mitarbeitenden wissen, dass sie sich anstecken können. Landesstatthalterin Barbara Schöbi- Fink dankt daher den Pädagoginnen und Pädagogen in den elementarpädagogischen Einrichtungen und an den Schulen für deren tolle Arbeit, verbunden mit einem Appell an alle Beteiligten: „Halten Sie sich an die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen, damit das wiedergewonnene Stück Normalität nicht wieder verloren geht.“

Neben wöchentlichen Selbsttestungen und Schichtbetrieb ab der Sekundarstufe I ist etwa auch regelmäßiges Lüften ein Teil der Schutzbestimmungen. Dazu gehören weiters das Tragen eines Mund-Nasen- Schutz bzw. einer FFP2-Maske sowie das Einhalten eines Zwei-Meter-Abstandes. „Mit Kinderbetreuung und Unterricht vor Ort unter diesen besonderen Umständen leisten die Mitarbeitenden täglich aufs Neue einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Gesellschaft. Daher bitte ich alle Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler, das Engagement der Pädagoginnen und Pädagogen durch diszipliniertes Befolgen aller nötigen Vorgaben zu unterstützen“, so Schöbi-Fink.

Handlungsanleitung für Schulen
Ein wesentliches Element für einen möglichst sicheren Schulstart sind die Selbsttests von Schülerinnen und Schüler mittels Antigen-Schnelltest. Bei Nichteinhaltung oder dem Fehlen einer Einverständniserklärung kann die Schülerin bzw. der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen und wird gebeten zu Hause zu bleiben. Der Unterrichtsstoff muss dann eigenständig nachgeholt werden. Den Schulen wurde hierzu vom Bildungsministerium eine Handlungsanleitung zur Seite gestellt.

Zusätzliche Stunden für Förderung
Aufgrund der langen Distance-Learning-Phasen ist es notwendig, entstandenen Lernlücken und Bildungsverlusten entgegenzuwirken. Den Schulen stehen ab Beginn des neuen Semesters zusätzliche Förderstunden in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderstunden sollen grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen, vor allem aber jenen, bei denen durch die COVID-19-Pandemie die Lernrückstände besonders groß sind.

Quelle: Land Vorarlberg

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