vonRedaktion Salzburg
JUNI 28, 2021
Ein 62-jährige Pinzgauer wollte seinen erhaltene Ruhestandsabfindung gewinnbringend veranlagen und informierte sich im Internet bei diversen Anbietern. Er wurde im April von einer männlichen Person unaufgefordert kontaktiert. Diese Person erschlich sich das Vertrauen des Opfers und veranlasste den Pinzgauer eine Veranlagung im mittleren fünfstelligen Eurobereich durchzuführen. Er gewährte dem Anrufer die Veranlagung durchzuführen. Da dem Opfer die Veranlagung nach einigen Tagen zu unsicher war, wollte er diese rückgängig machen. Der Täter verlangte daraufhin eine Bearbeitungsgebühr, die der Pensionist überwies.
Die Auszahlung erfolgt nicht, und nachdem der Täter weiter Forderungen stellte, erstattete das Opfer am 28. Juni Anzeige.
Quelle: LPD Salzburg