Innsbruck: Schwerer gewerbsmäßiger Betrug

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 19, 2022

Geld - Symbolbild
© Bru-nO, pixabay.com

Eine aus der Türkei stammende 47-jährige Österreicherin wird beschuldigt, zwischen 2008 und 2021 Sozialleistungen von verschiedenen Behörden/Ämtern durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen und sich so um einen Gesamtbetrag von mehr als € 45.000,-- Euro unrechtmäßig bereichert zu haben.
Die Beschuldigte mietete im Jahre 2008 für sich und ihre Tochter eine Wohnung im Stadtgebiet von Innsbruck und beantragte wegen Mittellosigkeit Mindestsicherung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und Mietzinsbeihilfe für diese Wohnung. Nachdem ihre damals 10-jährige Tochter im Jahre 2009 in die Türkei zu den Großeltern verzogen war, vermietete die Frau durchgehend das Zimmer ihrer Tochter, teilweise auch die gesamte Wohnung, während sie sich selbst ebenfalls in der Türkei aufgehalten hatte.
Die Beschuldigte verschwieg den Behörden, das aus dieser Untervermietung stammende zusätzliche Einkommen von etwa € 500,-- pro Monat, den Wegzug ihrer Tochter in die Türkei als auch ihre eigenen, oft monatelangen Auslandsaufenthalte.
Weiters konnte ermittelt werden, dass die Sozialhilfeempfängerin in der Türkei ein Haus und eine Wohnung gekauft hatte und dieses Vermögen ebenfalls den österreichischen Behörden verschwiegen hatte.
Durch das konkludente Verhalten der Beschuldigten erhielt diese teilweise zu Unrecht Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfe und Mindestsicherung.


Quelle: LPD Tirol

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