vonRedaktion Salzburg
JULI 19, 2023
Plastiksohle statt echtem Leder?
Das Marktamt ist immer und überall: In den vergangenen Wochen hat es den Schuhhandel in der Bundeshauptstadt unter die Lupe genommen. Kontrolliert wurde die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, wie der Gewerbeordnung oder dem Preisauszeichnungsgesetz. Besonderes Augenmerk wurde jedoch auf die Einhaltung der sogenannten „Schuhkennzeichnungsverordnung“ gelegt.
Wer sich nun wundert, warum das Marktamt Schuhe kontrolliert: Der Konsument*innenschutz ist neben Lebensmittelkontrollen und der Verwaltung der Wiener Märkte eine der zentralen Aufgaben des Marktamts. Auch für die Einhaltung der Gewerbeordnung und die Überprüfung der Gewerbe ist das Marktamt im Einsatz. Jedes Jahr werden um die 85.000 Betriebe nach der Gewerbeordnung kontrolliert.
Schuhkennzeichnung beschreibt Materialien
Eine Kennzeichnung von Schuhwerk ist deswegen so wichtig, da sie die Materialien wie Leder, beschichtetes Leder, Stoff, etc. der drei Hauptteile des Schuhs (Schuhoberteil, Futter und Innensohle, Laufsohle) beschreiben muss. Dies ermöglicht Konsument*innen eine leichte Vergleichsmöglichkeit der verschiedenen Produkte.
Bei mehr als einem Drittel der einhundert kontrollierten Betriebe mussten dabei Übertretungen nach der Schuhkennzeichnungs-VO festgestellt werden. Bei den meisten der angezeigten Betrieben fehlte eine entsprechende Kennzeichnung mittels Piktogramm oder eines Anhängers zur Gänze. Vereinzelt war die Angabe des verwendeten Materials unerlaubterweise nicht in deutscher Sprache angegeben.
Manche Unternehmer wussten nicht, dass immer ein Schuh pro Paar gekennzeichnet sein muss. Die Anbringung muss deutlich sichtbar sein. Des Öfteren war sie jedoch nur mittels Herausnehmen der Sohle oder Verbiegen des Schuhschaftes auffindbar. Eine Beilage in oder auf der Schuhschachtel reicht nicht aus. Ebenso wurden Beanstandungen nach der Gewerbeordnung und dem Preisauszeichnungsgesetz zur Anzeige gebracht.
„Die Qualität von Schuhen ist speziell im Kontext mit unserer Gesundheit zu sehen. Das Marktamt überprüft sehr genau, um möglichen Schaden von den Wiener Konsument*innen abzuwenden“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.
Quelle: Stadt Wien