vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 22, 2021
Vergangenes Wochenende führten Beamte der Landesverkehrsabteilung Schwerverkehrskontrollen auf der Tauernautobahn durch.
Dabei wurde am Samstag, den 20. März 2021 am Autobahnparkplatz Eben ein Sattelkraftfahrzeug mit italienischen Kennzeichen angehalten. Bei beiden Lenker (Doppelbesatzung) wurden schwerwiegende Verstöße hinsichtlich der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Es wurde insgesamt eine vorläufige Sicherheitsleistung in der Höhe von € 4200,-- eingehoben. Die Italiener mussten eine 9-stündige Ruhepause einlegen und werden bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt.
Am vergangenen Sonntag wurde ein Sattelfahrzeug mit österreichischen Kennzeichen in Hallein angehalten. Auch bei dem 52-jährigen österreichischen Lenker wurden Lenkzeitüberschreitungen festgestellt. Zudem wurden am Sattelzugfahrzeug mehrere nicht genehmigte Änderungen wie ein Sonnenschutz aus Stahlblech vor der Windschutzscheibe, welche das Sichtfeld des Fahrers einschränkte sowie eine Unzahl von nicht zulässigen LED-Leuchten festgestellt. Neben der Untersagung der Weiterfahrt wird der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Außerdem muss das Sattelzugfahrzeug einer besonderen Überprüfung bei der Prüfstelle unterzogen werden.
Ein weiteres Sattelkraftfahrzeug mit griechischem Kennzeichen wurde an der Kontrollstelle in Kuchl angehalten. Dieses war unter anderem mit 27 Tonnen deutschen Käse aus Holland beladen. Aufgrund des Haltbarkeitsdatum von über 9 Monaten fiel diese Ladung nicht unter die Ausnahmen des Wochenendfahrverbotes. Zudem beförderte der Lenker im Kühlwagen noch Übersiedelungsgut und Maschinen. Dem 57-jährigen griechischen Lenker wurde die Weiterfahrt vorerst untersagt und eine Sicherheitsleistung in der Höhe von € 600,-- eigehoben. Er und der Frächter werden angezeigt.
Ein 69-jähriger griechischer Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges wurde auf der A10 in Hallein angehalten. Auch dieser Lenker transportierte keine leicht verderbliche Ware und fiel somit nicht unter die Ausnahmen. Der Lenker und selbstständige Frächter musste eine Sicherheitsleistung erlegen und wird angezeigt. Die Weiterfahrt wurde ihm vorläufig untersagt.
Quelle: LPD Salzburg