vonRedaktion Salzburg
MAI 04, 2024
LH Doskozil/LRin Winkler: „Höhere Einkommensgrenzen und weniger Bürokratie sollen musikalische Ausbildung für jedes Kind ermöglichen“
Die Musikschulförderung des Landes Burgenland wurde per 1. Mai für das kommende Schuljahr 2024/2025 deutlich vereinfacht und attraktiviert: Die Landesförderung wird gleich vom Elternbeitrag zum Musikschulgeld abgezogen, sodass die bisher nötige nachträgliche Beantragung einer Rückererstattung entfällt. Eine weitere Verbesserung stellt eine Erhöhung der Einkommensgrenzen dar: Die Förderhöhe wird nach dem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen berechnet – bisher war das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen die Basis. „Jedes Kind im Burgenland soll die Möglichkeit haben, von der hervorragenden Ausbildung im burgenländischen Musikschulwerk zu profitieren. Deshalb haben wir die Förderabwicklung einfacher gestaltet und die Einkommensgrenzen erhöht - dadurch sollen noch mehr Eltern in den Genuss der Förderung kommen“, erklären Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Bildungslandesrätin Daniela Winkler.
Die Musikschulförderung unterstützt einkommensschwache Familien im Burgenland bei der Finanzierung der Musikschulausbildung. Basis dafür ist das Burgenländische Musikschulgesetz 1993, das die Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch vorsieht. Mit 1. Mai 2024 wurde die Musikschulförderung neu gestartet – mit deutlichen Verbesserungen für die Eltern von Musikschülerinnen und Musikschülern:
Nähere Informationen gibt es beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt bzw. per E-Mail an post.a9-skf(at)bgld.gv.at oder telefonisch unter 057 600 - DW 2934, 2747 oder 3099 sowie auf der Internetseite des Landes Burgenland unter https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/musikschulfoerderung/.
Quelle: Land Burgenland