vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 20, 2024
Mit dem Sommersemester 2023 haben die Wiener Linien den Preis für die Semesterkarte für alle Studierenden unabhängig vom Wohnort angeglichen. Bis dahin kostete das Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien € 75, ohne Hauptwohnsitz in Wien € 150. Zwei Prozessfinanzierungsplattformen haben damals für mehrere Studierende Klagen gegen die Wiener Linien eingebracht. Darin wurde die Behauptung aufgestellt, die Tarifgestaltung der Wiener Linien wäre ethnisch diskriminierend, und es wurde die Erstattung der Differenz und Schadenersatz von € 300 pro Ticket gefordert. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGRZS) hat nun in einem Prozess betreffend einer in Wien geborenen Studentin mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich ein Teilurteil gefällt. Das Landesgericht hat entschieden, dass der immaterielle Schadenersatz von € 300/Ticket nicht zusteht. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel mehr. Damit folgt das Landesgericht für Zivilrechtssachen einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH hat in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren mitgeteilt, dass er nicht erkennen könne, warum eine Person aus einem anderen Bundesland als Wien ethnisch diskriminiert sein soll. Allein der Hauptwohnsitz könne keine Ethnie begründen. Die Wiener Linien sehen sich durch das Teilurteil voll in ihrer Argumentation bestätigt. Damit sind die millionenschweren Schadenersatzforderungen der Prozessfinanzierer vom Tisch. Betreffend der Ticketdifferenz hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen das Verfahren an das Bezirksgericht Innere Stadt und damit in die erste Instanz zurückverwiesen. Das Bezirksgericht solle sich mit anderen Rechtsgrundlagen noch einmal vertieft auseinandersetzen. Die Wiener Linien sehen angesichts des aktuellen Urteils dem Verfahren am Bezirksgericht Innere Stadt positiv entgegen und wollen auch hier eine endgültige Entscheidung finden. Den Wiener Linien liegen bereits mehrere Urteile des Bezirksgerichts Innere Stadt vor, in denen auch der Ersatz der Ticketdifferenz abgelehnt wurde.
Quelle: Stadt Wien