vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 08, 2023
Kriminalisten des Ermittlungsbereiches Raub des Landeskriminalamtes Niederösterreich führten seit Jänner 2019 umfassende Ermittlungen gegen einen vorerst unbekannten Serien-Täter, der im Bundesgebiet und in Kroatien eine Serie von schweren Raubüberfällen sowie auch Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser verübt haben soll.
Enge Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen im In- und Ausland und der Staatsanwaltschaft St. Pölten sowie zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen, führten schließlich zur Identifizierung und Festnahme des Beschuldigten Kemal L.
Kemal L. soll bei den elf Straftaten, die ihm bis dato zugeordnet werden konnten, Bargeld und Wertgegenstände im Wert von insgesamt ca. 400.000 Euro erbeutet haben.
Die geklärten Straftaten im Überblick:
Der vorerst unbekannte Täter betrat die jeweiligen Überfallsörtlichkeiten kurz vor Geschäftsschluss.
Als Maskierung benützte er verschiedenste Kleidungsstücke (Schal, Kappe, Kapuzenjacke usw.).
Zumeist verwendete er als Tatwaffe ein ca. 30 cm langes Küchenmesser, das er direkt aus dem Warensortiment des jeweiligen Geschäftes entnahm. Bei zwei Überfällen verwendete er auch eine Faustfeuerwaffe (vermutlich Revolver) als Tatwaffe.
Der Gesamtwert der entwendeten Wertgegenstände bzw. des erbeuteten Bargeldes wird mit etwa 400.000 Euro beziffert. Die Sachschadenssumme ist mit etwa 200 Euro nur gering.
Nach der Vollendung der Tatausführung flüchtete der Täter jeweils zu Fuß in unbekannte Richtung, wobei er unweit der Tatörtlichkeit die verwendete Tatwaffe sowie Teile der Maskierung bzw. seiner Bekleidung zurückließ.
Die weggeworfenen Tatutensilien konnten bei der Tatortarbeit bzw. den Erhebungen vor Ort vorgefunden und sichergestellt werden.
Die Überfallsopfer erlitten durch die Bedrohung mit der Waffe einen schweren Schock. Sie mussten teilweise psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. In einem Fall wurde das Überfallsopfer schweren Grades verletzt (Knochenbruch etc.).
Die unmittelbar nach den Raubüberfällen durchgeführten Ersterhebungen und eingeleiteten örtlichen Fahndungsmaßnahmen verliefen vorerst ergebnislos.
Den ermittelnden Beamtinnen und Beamten gelang es durch umfangreiche operative Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen, sowie internationale Spurenabgleiche und Überprüfungen im In- und Ausland, Kemal L. – Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina im Alter von 29 Jahren – als Beschuldigten auszuforschen.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten stellte aufgrund der Ermittlungsergebnisse einen Europäischen Haftbefehl (EuHB) gegen den 29-Jährigen aus.
Aufgrund des bestehenden EuHB wurde Kemal L. am 15. Dezember 2022, gegen 13.20 Uhr, bei einer Einreise-/Grenzkontrolle in Kroatien festgenommen.
Am 10. Jänner 2023 wurde der Beschuldigte an der Grenzübergangsstelle Spielfeld, Steiermark, von Bediensteten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Raub, nach erfolgter Auslieferung übernommen.
Bei der anschließend durchgeführten Einvernahme zeigte sich der 29-Jährige zu den genannten Gewalt- und Eigentumsdelikten großteils geständig.
Die Raubbeute soll von dem Beschuldigten zum größten Teil zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes bzw. für Casinobesuche aufgewendet worden sein.
Der 29-jährige Kemal L. wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten in die dortige Justizanstalt eingeliefert und befindet sich derzeit in U-Haft.
Durch hervorragende Kooperation mit den österreichischen Kontaktbüros in Bosnien und Herzegowina und Kroatien, und die intensive Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Steiermark und Tirol, dem Bundeskriminalamt und den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, konnte dieser Fahndungs- bzw. Ermittlungserfolg erzielt werden.
Auch die Veröffentlichung in den Medien – von Fahndungsaufrufen und Lichtbildern des vorerst unbekannten Täters bei der Tatausführung – trug maßgeblich zur Klärung bei, da davon auszugehen ist, dass dadurch ein gewisser Fahndungsdruck auf den Täter ausgeübt werden konnte.
Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich zu möglichen weiteren Straftaten im In- und Ausland dauern noch an.
Quelle: LPD Niederösterreich