Innsbruck: Service speziell für Studierende

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 25, 2020

Foto: Stadt Innsbruck

Erweiterte Öffnungszeiten im städtischen Meldeamt

Das vielfältige Bildungsangebot zieht auch in diesem Jahr viele Studierende in die Tiroler Landeshauptstadt. Erfahrungsgemäß haben die MitarbeiterInnen im städtischen Amt für Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten deshalb besonders viel zu tun. Um mögliche Menschenansammlungen im Wartebereich zu vermeiden und um die Ansteckungsgefahr von Covid-19 zu verringern, werden speziell für Studierende erweiterte Öffnungszeiten angeboten. Von Mittwoch, 30. September, bis Donnerstag, 8. Oktober, können Meldeangelegenheiten, wie etwa Wohnsitzanmeldungen, montags bis donnerstags täglich von 7.30 bis 15.00 Uhr und freitags bis 12.00 Uhr getätigt werden. Regulär hat das städtische Amt für Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, das sich im 1. Stock des Rathauses (Maria-Theresien-Straße 18) befindet, von 7.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.

„Die meisten Personen erledigen Behördengänge um die Mittagszeit. Meine Empfehlung lautet deshalb, vor 9.30 Uhr zu kommen und alle erforderlichen Papiere griffbereit zu haben,“ weiß Amtsvorstand Markus Troger, MSc.

Terminvereinbarungen empfohlen

Für Terminvereinbarung haben AntragstellerInnen die Möglichkeit die Telefonnummer +43 512 5360 1217 zu wählen oder eine E-Mail an post.passwesen@innsbruck.gv.at zu schreiben. Für Personen, die einen Pass beantragen, ist die Vereinbarung eines Termins unter denselben Kontaktdaten verpflichtend.

Um Behördengänge zu reduzieren, stehen verstärkt die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at sowie die Nutzung der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden, können in allen Dienststellen vorab Termine vereinbart werden. Auskünfte zu den Kontakten sind ebenfalls unter www.innsbruck.gv.at zu finden oder telefonisch unter der Nummer +43 512 5360-0 sowie via E-Mail an kontakt@innsbruck.gv.at erhältlich.

Nach wie vor gilt in allen Dienststellen des Innsbrucker Stadtmagistrates sowie in den Aufzügen und Wartebereichen im Rathaus das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das Einhalten des empfohlenen Mindestabstandes sowie ein raschens Handeln beim Auftreten von Symptomen können die Pandemie einschränken. Personen, die Symptome spüren, sollen sich weiterhin an die Gesundheits-Hotline unter der Telefonnummer 1450 wenden und die weiteren Schritte befolgen. AD

Quelle: Stadt Innsbruck

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