vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 09, 2020
Für Kinder, PädagogInnen sowie Eltern gibt es abgestimmten Maßnahmenplan
Mit 14. September beginnen rund 2.100 Kindergartenkinder in den 30 städtischen Kindergärten und 400 SchülerInnen in den neun Schülerhorten das Wintersemester. In allen Einrichtungen wurden Covid-Krisenteams eingerichtet, die auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasste Konzepte für die Bring- und Holsituation, das Mittagessen, Freiluftaktivitäten, etc. erarbeiten und darüber hinaus eine sichere Vorgangsweise bei Verdachtsfällen in der Einrichtung definieren, bis die Gesundheitsbehörde tätig werden kann. Als weiterer wichtiger Schritt werden sämtliche Kontaktdaten, Emailadressen und Telefonnummern der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf Aktualität geprüft bzw. aufgenommen, um die Kommunikation so schnell, direkt und gezielt wie möglich gewährleisten zu können. Auch ein allfälliger Wechsel der Ampelfarben und die entsprechenden Maßnahmen in den jeweiligen Einrichtungen können so an alle übermittelt werden.
„Mit einem abgestimmten Maßnahmenplan für die städtischen Kindergärten und Schülerhorte schaffen wir Klarheit für alle Beteiligten im Falle eines Umschaltens der Corona-Ampel, aber auch zum Beispiel bei einem Verdachtsfall vor Ort oder einem positiv getesteten Elternteil“, umreißt Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr die Kernpunkte des von der städtischen Fachabteilung Kinderbetreuung erarbeiteten Handlungsleitfadens für die öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in Innsbruck.
Elternabende als erste Informationsquelle
Bei den traditionell zum Start des Kindergartenjahres stattfindenden Elternabenden, die heuer in zwei Tranchen abgehalten werden, soll neben den allgemeinen Informationen zum neuen Betreuungsjahr auch das Ampelsystem und die damit verbundenen Maßnahmen im laufenden Betrieb gut und verständlich erklärt und die Informationsabläufe abgestimmt werden. „Die Kinder dürfen durch die Pandemie keine Nachteile erfahren“, sind sich Mayr und Dr.in Martina Zabernig, Vorständin des Amtes Kinder, Jugend und Generationen, einig. „Deswegen wurden entsprechende Vorkehrungen, basierend auf den Erfahrungen des Frühjahrs und den Empfehlungen des Bildungsministeriums getroffen, um für möglichst alle Eventualitäten gerüstet zu sein“, ergänzt Zabernig und bedankt sich bei ihrem Team für die Erarbeitung des Maßnahmenplans.
Bei den Elternabenden wird nochmals klargestellt, dass Kinder mit Fieber oder starken grippalen Symptomen nicht in die Einrichtung gebracht werden dürfen. „Im Hinblick auf die nun kommende Grippesaison werden Eltern und Erziehungsberechtige natürlich besonders gefordert sein. Krankheitssymptome von grippalen Infekten, Influenza und Covid-19 können einander ähnlich sein“, stellt der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Hans-Peter Rammer, fest.
Maßnahmen der Corona-Ampel
Die Corona-Ampel stellt für jeden Bezirk, somit auch für die Stadt Innsbruck, die Gefahrenlage dar und regfuliert so das an das Infektionsgeschehen angepasste Verhalten. Die aktuelle Ampelfarbe hat folgende Auswirkungen auf die städtischen Kindergärten und Schülerhorte:
Maßnahmen sind u.a.: Generell erhöhte Hygiene; regelmäßig Händewaschen und Raumlüftung; pädagogische Konzepte werden wie gewohnt umgesetzt.
Wie „grün“, zusätzlich: Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Eingangsbereich für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und betreuende Personen; Sportangebote und Singen vorwiegend im Freien; Durchlüften; Reinigungs- und Raumkonzept für die Gruppen; Aktivitäten ins Freie verlagert, bei denen pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich; „offenes Konzept“ mit Durchmischung von Gruppen ist nicht mehr erlaubt.
Wie „gelb“, zusätzlich: Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe; keine Durchmischung von Gruppen; Sportangebote und Singen ausschließlich im Freien; spezielle Regelungen für das Bringen bzw. Abholen durch Erziehungsberechtigte; keine Angebote durch Externe; keine Veranstaltungen und Exkursionen, Elternabende/Gespräche nur digital.
Wie „orange“, zusätzlich: Fernbleiben ist trotz verpflichtendem Kindergartenjahr gestattet; Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eines Gesichtsvisiers auch beim Betreuungspersonal; digitaler bzw. telefonischer Kontakt mit Eltern und Kindern, die die Einrichtung nicht besuchen.
Quelle: Stadt Innsbruck