Wien: Sicherstellung von zahlreichen pyrotechnischen Gegenständen

vonRedaktion International
DEZEMBER 30, 2021

Foto: Landespolizeidirektion Wien

Wiener Polizei appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger

29.12.2021, 16.00 – 21.00 Uhr:

Durch einen besonders engagierten Beamten der Bereitschaftseinheit Wien konnte über soziale Plattformen eruiert werden, dass in den letzten Tagen vermehrt pyrotechnische Gegenstände auf diesen Plattformen zum Verkauf in Wien angeboten werden. Es kam deshalb zu einer Schwerpunktaktion mit Hauptaugenmerk auf Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz.

Im Zuge dieses Schwerpunkts wurden mehrere Personen im Alter zwischen 12 und 31 Jahren angehalten, welche unter anderem Großteils pyrotechnische Gegenstände der Klasse F4 mitführten, ohne im Besitz eines Fachkundeausweises zu sein. Es wurden insgesamt ca. 30kg pyrotechnische Gegenstände, also rund 1.600 Stück, sowie mehrere verbotene Waffen und Suchtmittel sichergestellt. Alle angezeigten Personen gaben an die Gegenstände im Ausland erworben zu haben.

Es wurden zahlreiche Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz, dem Waffengesetz sowie dem Suchtmittelgesetz gelegt. Die Eltern der Minderjährigen wurden wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht zur Anzeige gebracht.
Die Waffen wurden an die zuständigen Polizeikommissariate übergeben, die pyrotechnischen Gegenstände wurde durch Spezialisten der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten gesichert, in einem Spezialtransporter abtransportiert und in weiterer Folge vernichtet.

Durch das entschiedene Einschreiten der Beamten der Bereitschaftseinheit Wien ist es gelungen, eine Vielzahl von äußerst gefährlichen Gegenständen aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Wiener Polizei warnt ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Silvesterfeuerwerk.

Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotential.

Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu EUR 3.600,-.


Quelle: LPD Wien

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