Innsbruck: Sie haben Post!

vonRedaktion International
MÄRZ 06, 2024

Foto: IKM/K. Rudig

Briefe mit Information zur Leerstandsabgabe sind unterwegs

Mit 1. Jänner 2023 trat in Tirol die sogenannte Leerstandsabgabe in Kraft, geregelt wird sie im Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG). Jährlich mit 30. April müssen leerstehende Objekte gemeldet und eine Abgabe darauf geleistet werden – die Meldungen für das Jahr 2023 sind also mit 30. April 2024 fällig.

In einem Brief, der in diesen Tagen an alle HauseigentümerInnen in Innsbruck ergeht, wird darüber informiert. „Im Schreiben wird genau erklärt, wie ein Leerstand definiert wird, welche Ausnahmen gelten, wie hoch im Fall die zu leistende Abgabe ist und wohin man sich bei Fragen wenden kann“, erklärt Bürgermeister Georg Willi heute in einem Pressegespräch zum Thema.

Als leerstehend gelten Objekte, wenn sie sechs Monate (oder länger) nicht als Wohnsitz verwendet werden, die Höhe der Abgabe hängt von der Größe des Objekts ab (Details siehe angehängter Brief). Will man für sein Objekt eine Ausnahme geltend machen, muss diese glaubhaft gemacht werden. Bürgermeister Willi: „Unser vorrangiges Ziel ist es nicht, Abgaben zu kassieren – was aber natürlich passieren wird, wenn die entsprechenden Fälle vorliegen – sondern, dass Eigentümer ihre leerstehenden Wohnungen auf den Markt bringen. Im Brief weisen wir daher auch auf das Modell ‚Sicher Vermieten‘ des Landes hin. Für alle, die eigentlich vermieten wollen, sich aber vielleicht vor dem Aufwand scheuen.“

Aktueller Leerstand entspricht dem Wohnungsbestand des O-Dorfs

Vorreiter ist die Stadt Innsbruck in Sachen Leerstandserhebung. 2019 wurde das Referat Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) gegründet, um unter anderem auch qualifizierte Erhebungen zum Thema Leerstand anzugehen. Dafür aktualisiert das GWR laufend den Status aller baurechtlich bewilligten Gebäude und Wohnungen. Mit Februar wurden zum bereits sechsten Mal die aktuellsten Zahlen veröffentlicht: Der Wohnungsbestand liegt in der Tiroler Landeshauptstadt aktuell (Stand 1. Februar 2024) bei 79.435 Wohnungen. Davon wurden bis jetzt bereits 42.568 Wohnungen oder 53,6 Prozent im Referat GWR korrigiert, d. h. in Bezug auf Nutzungsart, Nutzfläche, Topbezeichnung und Meldedaten richtig abgebildet.

Im Vergleich zum Juli 2023 sind 3.007 Wohnungen neu zu den korrigierten Wohnungen hinzugekommen. Damit lässt sich eine aktuelle Leerstandsquote in der Landeshauptstadt von 8,8 Prozent errechnen (+0,1 Prozentpunkte zum Juli 2023). Von den 3.523 leerstehenden Wohnungen (entspricht in etwa dem Wohnungsbestand des Stadtteils O-Dorf) steht der größte Teil, nämlich 2.793 Wohnungen bzw. 79,3 Prozent, seit mindestens einem Jahr leer.

Neue Bewegung könnte das vor kurzem vorgestellte „Wohnpaket“ der Bundesregierung bringen. Länder sollen mehr Kompetenzen bei der Leerstandsabgabe bekommen. „Dies würde dem Land Tirol die Möglichkeit geben, bei der Höhe der Abgabe noch einmal empfindlich nach oben zu korrigieren. Aktuell sind für eine leerstehende 80 Quadratmeter Wohnung bis zu 1.680 Euro pro Jahr fällig – Investoren tut das nicht zwingend weh. Wir brauchen hier das Zwei- oder Dreifache“, so Bürgermeister Willi. Die Stadt Innsbruck zählt, neben dem ersten Bezirk in Wien, zu den teuersten Pflastern in Österreich, gleichzeitig sind die Lebenserhaltungskosten im Westen höher, die Löhne aber niedriger. „Der Wohnungsmarkt in Innsbruck ist völlig überhitzt, eine spürbare Entlastung zu schaffen, ist komplex. Als öffentliche Hand müssen wir jene Hebel bedienen, die wir haben – Wohnbau, Widmungspolitik und den Kampf gegen den Leerstand.“

Quelle: Stadt Innsbruck

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