vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 29, 2022
Auch im Burgenland werden zum Jahreswechsel zusätzliche Polizeikräfte zur Unterstützung des Regeldienstes Dienst versehen.
Erfahrungen aus Linz fließen auch in das Einsatzkonzept der Polizei Burgenland ein.
Der Jahreswechsel gehört für die Blaulichtorganisationen schon immer zum einsatzintensivsten Tag im Jahr und stellt große Herausforderungen an die Einsatzkräfte. Zusätzliche Relevanz kommt in diesem Jahr der Vorfall zu Halloween im Raume Linz zu. Diese Ausschreitungen führten bei der Beurteilung der Sicherheitslage zu einer weiteren Sensibilisierung der Sicherheitslage. Die Analysen dieser Vorfälle und auch die Erfahrungen der letzten Jahre wurden bei den Vorbereitungsmaßnahmen für die Silvesternacht mit einbezogen.
Wie jedes Jahr wird das Augenmerk von der Gewalt im häuslichen Bereich, bis hin zu Ausschreitungen im öffentlichen Raum, Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz, Aufarbeitung von verwaltungsrechtlichen oder gerichtlich strafbaren Handlungen, Wahrnehmung von verkehrspolizeilichen Aufgaben usw. gelegt.
Im Burgenland stehen dafür in jedem Bezirk zusätzliche Streifen zur Verfügung. Weiters werden zu einer Streife der SIG (schnelle Interventionsgruppe), zwei Gruppen der Ordnungsdienstpolizei, zwei Gruppen der Einsatzeinheit sowie zwei Drohnenoperatoren kommandiert.
Polizei Burgenland informiert anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels auch über die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und appelliert an die Vernunft
Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet, jedoch können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Für das Stadtgebiet von Eisenstadt wurde keine derartige Verordnung erlassen, womit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (zB übliche Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerke, etc.) im Ortsgebiet von Eisenstadt ausnahmslos verboten ist. Darüber hinaus ist generell zu beachten, dass Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (auch außerhalb des Ortsgebietes) bzw. in der Nähe von Tankstellen nicht verwendet werden darf. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Doch darüber hinaus gibt es speziell im heurigen Jahr viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten: Denn neben der Gefahr schwerer Verletzungen und dem persönlichen Leid von Mensch und Tier durch übermäßigen Lärm, schont ein Verzicht auf Feuerwerk nicht nur Geldbörse und Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit.
Informationen zu den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 finden sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html
Das Team Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Burgenland wünscht allen einen guten Rutsch ins Jahr 2023.
Quelle: LPD Burgenland