vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 14, 2023
200 Standorte bis Jahresende sorgen für mehr Ordnung und freie Gehsteige - Neue Abstellfläche beim Rathausplatz errichtet
Die Stadt Wien stellt das Leih-E-Scooter-System komplett um, mit dem Ziel, das Scooter-Chaos auf den Gehsteigen zu beenden. Derzeit läuft eine EU-weite Ausschreibung: Gesucht werden vier Betreiber, die die strengen Vorgaben der Stadt bestmöglich erfüllen. Eine zentrale Neuregelung ab Mai: Leih-E-Scooter dürfen nicht mehr am Gehsteig abgestellt werden – diese sollen künftig frei von Stolperfallen sein! Stattdessen sollen vorrangig fixe Abstellflächen genutzt werden. Die Stadt baut diese Scooter-Abstellflächen daher massiv aus. Eine dieser neuen Abstellfläche wurde aktuell am Rathausplatz/Universitätsring errichtet. „Mit diesen Abstellflächen sorgen wir für mehr Ordnung im ganzen Stadtgebiet. Sie sind durch rote Bodenmarkierungen klar gekennzeichnet und werden bei oder in der Nähe von WienMobil- und WienMobil-Radstationen errichtet. So entstehen in ganz Wien echte ‚Mobility Hubs‘ mit einem umfassendem Sharing-Angebot“, so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.
100 Meter um die Abstellflächen gilt ein Abstellverbot
Diese fixen Scooter-Abstellflächen müssen künftig genutzt werden, denn im Umkreis von 100 m besteht ein Abstellverbot. Eine Rückgabe der Leih-Roller wird technisch nicht möglich sein wird, die Miete kann nicht beendet werden. Ist keine Abstellfläche in der Nähe, kann der Scooter platzsparend in der Parkspur abgestellt werden. Pro Abstellfläche finden 8 – 10 Scooter Platz. Bis Ende April wird die Anzahl der gekennzeichneten Abstellflächen auf über 130 anwachsen - besonders an Verkehrsknotenpunkten und anderen „Hotspots“, wo viele Scooter zu erwarten sind. Neben der Abstellfläche beim Rathausplatz werden in Kürze laufend weitere errichtet, etwa beim Museumsquartier, in Bereichen der inneren und äußeren Mariahilfer Straße, am Franz-Josefs-Kai, in der Kärnter Straße, am Parkring oder in der Felberstraße. Bis Jahresende sind 200 Abstellflächen geplant, 2024 kommen rund 100 weitere hinzu.
Scooter-freie Sperrzonen
Rund um Krankenhausanstalten, auf Marktgebieten und anderen „Hotspots“, bei denen es verstärkt zu Missständen kommt, müssen von den Betreiber*innen in ihren Betriebs-Apps Sperrzonen eingerichtet werden. In diesen wird es technisch unmöglich sein, mit Scootern zu fahren oder diese dort abzustellen. In Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen kommt es zu einer automatischen Temporeduktion. Beim Einfahren in solche Zonen wird das Tempo automatisch gedrosselt, bzw. werden im Falle von Sperrzonen mit komplettem Fahrverbot die Scooter technisch „ausgebremst“.
Höchstzahlen sorgen für Ordnung
Eine weitere wichtige Maßnahme zu Beendigung des Scooter-Chaos: In Bezirken, in denen es bisher oft ein Überangebot an Leih-E-Scootern gab, wird die Scooter-Anzahl durch Vergabe fixer Höchstzahlen reguliert. Für die Innere Stadt wird die Maximal-Anzahl 500 Scooter insgesamt betragen. In den Bezirken 2 bis 9 & 20 werden in Zukunft insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen. In den äußeren Bezirken wird an bestehenden „Hotspots“ durch verpflichtend zu nutzende Abstellflächen, verbesserte Kontrollmöglichkeiten und die Einrichtung von Sperrzonen eingegriffen. In Gebieten, in denen das Angebot oft nicht ausreichend ist, soll es zu Verbesserungen kommen. Anbieter*innen von Scootern müssen das berücksichtigen – das wird ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe sein. Auch eine bessere technische Ausrüstung der Roller mit Blinker, unabhängig voneinander wirkenden Bremsvorrichtungen, akustischen Warnzeichen und stabilen Ständern müssen von den Anbietern erfüllt werden.
Neue Kontrollmöglichkeiten via Dashboard
Ein „digitales Dashboard“ erlaubt künftig eine Kontrolle in Echtzeit und die Ermittlung von Regelverstößen zu jeder Zeit – auch rückwirkend. Das ermöglicht ein konsequentes Strafen bei unzulässigem Abstellen. In solchen Fällen werden Strafen an die Betreiber*innen ausgestellt, die dann Konsequenzen bei ihren Nutzer*innen setzen können. Kontrolliert werden die neuen Regelungen für das Abstellen neben den Ordnerdiensten der Betreiber*innen auch von den Parkraumüberwachungsorganen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln im fließenden Verkehr wird weiterhin durch die Polizei kontrolliert.
Quelle: Stadt Wien