vonRedaktion Salzburg
APRIL 24, 2024
Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Der Verein Europaballett St. Pölten erhält zur Durchführung des Spielplans 2024 eine Förderung in Höhe von 122.000 Euro.
Zur Unterstützung der biologischen Landwirtschaft wurde die Bereitstellung des NÖ Landesanteiles in der Höhe von 118.490 Euro im Zuge der Bundesländer-übergreifenden Maßnahmen 2024 von der NÖ Landesregierung beschlossen.
Ebenso wurde zur Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung in der Rinderproduktion ein NÖ Landesanteil in der Höhe von 185.620 Euro beschlossen.
Zur Durchführung der stationären Mast- und Schlachtleistungsprüfung von Schweinen wurde ein NÖ Landesanteil in der Höhe von 89.300 Euro genehmigt.
Zur Durchführung des Geflügelgesundheitsprogrammes wurde ein NÖ Landesanteil in der Höhe von 165.500 Euro genehmigt.
Zur Sicherung der genetischen Qualität und Qualitätssicherung bei der Erhebung der Leistungsmerkmale in der Tierhaltung wurden für den Landeskontrollverband Niederösterreich Landesmittel in der Höhe von 450.000 Euro beschlossen.
Zur Sicherung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Rinderzucht wurden für den NÖ Genetik Rinderzuchtverband Landesmittel in der Höhe von 507.500 Euro beschlossen.
Für das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Tulln wurden Sanierungsmaßnahmen genehmigt.
Weiters bewilligte die NÖ Landesregierung für die Durchführung der ESF-geförderten Beratungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsmaßnahmen „JBZ JTF“ einen Betrag aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung in Höhe von bis zu 200.000 Euro und einen Betrag aus Mitteln der ZwiSt EU des Landes Niederösterreich in Höhe von bis zu 2.000.000 Euro.
Darüber hinaus bewilligte die NÖ Landesregierung für die Durchführung der ESF-geförderten Beratungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsmaßnahmen „JBZ 2.0“ einen Betrag aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung in Höhe von bis zu 1.099.300 Euro und einen Betrag aus Mitteln der ZwiSt EU des Landes Niederösterreich in Höhe von bis zu 4.397.200 Euro.
Quelle: Land Niederösterreich