vonRedaktion International
MAI 09, 2021
Anmeldung für Kinder berufstätiger Eltern ab Montag, 10. Mai
In den Sommermonaten stellt sich für viele berufstätige Eltern die Frage nach einem guten Betreuungsplatz für ihre Kinder. Die Stadt Innsbruck bietet die Möglichkeit, Kinder der städtischen Kindergärten und Horte sowie städtische PflichtschülerInnen ab Montag, 10. Mai, für die Ferienwochen von 12. Juli bis 27. August wochenweise zur Betreuung anzumelden.
„Die PädagogInnen werden den Sommer für die Kinder wieder so erholsam und abwechslungsreich wie möglich gestalten. Wir möchten Familien die größtmögliche Flexibilität bieten und sie verlässlich und sicher unterstützen,“ erklärt Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr und informiert: „Die Corona-Pandemie wird unser Leben auch im Sommer noch bestimmen. Es bestehen daher optionale Möglichkeiten, Gruppen zu verkleinern und das Angebot aufzustocken, um so viele Plätze wie möglich zur Verfügung zu stellen.“
Die Anmeldung ist für alle Standorte laufend und nach Maßgabe der Plätze bis 20. August beim Verein „Kinderfreunde Tirol“ möglich. In den Kindergärten und Schülerhorten (für Kinder, die während des Schuljahrs einen städtischen Kindergarten oder Hort besuchen) arbeiten in den Sommermonaten PädagogInnen der Stadt Innsbruck. Die Betreuung an den anderen Standorten übernimmt das pädagogische Team der „Kinderfreunde Tirol“.
Anmeldung online
Nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Covid-19-Hygiene- und Sicherheits-bestimmungen ist eine persönliche Anmeldung vor Ort (Rennweg 29) zwar möglich. Um den persönlichen Kontakt jedoch bestmöglich zu reduzieren, wird um eine Online-Anmeldung unter www.kinderstadt-tirol.at oder per E-Mail mit Anmeldeformular (in sechs Sprachen) an ferien@kinderfreunde-tirol.at gebeten. Alle Informationen zur verbindlichen Anmeldung, zu benötigten Unterlagen (z.B. aktuelle Arbeits- oder Haushaltsbestätigung), Kosten und Voraussetzungen sind auf der Webseite abrufbar. Kostenlose Stornierungen sind bis Montag, 21. Juni, möglich.
Anspruch auf einen Platz haben nur Kinder, deren Eltern berufstätig sind. Kinder, die einen Kindergarten bzw. Hort auch unterm Jahr besuchen und den Anspruch für den Sommerkindergarten/Sommerhort erfüllen, haben bei einer Anmeldung in den ersten beiden Wochen nach Anmeldebeginn Vorzug gegenüber Kindern aus anderen Einrichtungen.
Quelle: Stadt Innsbruck