Steiermark: Sonnwendfeuer 2021: Land und Landesfeuerwehrverband Steiermark mahnen zur Vorsicht

vonRedaktion Salzburg
JUNI 25, 2021

Steiermark

Brauchtumsfeuer anmelden und Waldbrandgefahr beachten

Graz (24. Juni 2021).- Da der 21. Juni auf einen Montag fiel, ist nach der gültigen Verordnung das Entfachen von Brauchtumsfeuern am Samstag, 26. Juni 2021, erlaubt. Eine Ausnahme gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Einschränkungen gibt es auch in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen nur jeweils ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.

Im Hinblick auf die Vermeidung von Waldbränden, die COVID-Maßnahmen sowie auf den Umweltschutz appellieren das Land und der Landesfeuerwehrverband, unbedingt die geltenden Bestimmungen einzuhalten.

Brauchtumsfeuer anmeldenDer Landesfeuerwehrverband ersucht per Anmeldeformular um schriftliche Information über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers an die Landesleitzentrale „Florian Steiermark“. Eine diesbezügliche Vorlage ist auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes bereitgestellt und kann hier abgerufen werden. Die Durchführungsmitteilung hilft dabei, unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden und bringt im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Waldbrandgefahr beachten – 50m SicherheitsabstandVor der Planung eines Brauchtumsfeuers wird dringend angeraten, sich bei der zuständigen Gemeinde bzw. bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde über vorgeschriebene Verbote (z.B. wegen Trockenheit etc.) bzw. über allfällig vorhandene Auflagen zu erkundigen. Dies betrifft insbesondere jene Regionen, die in diesen Tagen aufgrund der derzeitigen Hitzetage als Gebiete mit erhöhter bzw. hoher Gefahr von Wald- und Wiesenbränden, ausgewiesen sind. Zu Wäldern ist jedenfalls ein großer Sicherheitsabstand (mind. 50m) einzuhalten.

Darüber hinaus gilt für alle steirischen Bezirken und die Landeshauptstadt Graz aktuell die sogenannte „Waldbrandverordnung“. Sie verbietet das Hantieren mit offenen Feuer und das Rauchen im Wald sowie im Gefährdungsbereich des Waldes. Die Strafen für die Missachtung reichen von einer Geldstrafe (bis 7.270 Euro) bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe.

COVID-Maßnahmen einhaltenÜber die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen gegen COVID informiert das Gesundheitsministerium unter www.corona-ampel.gv.at.

Quelle: Land Steiermark

Mehr Nachrichten aus

Steiermark