vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 31, 2020
Landesrätin Kampus zu den Auswirkungen der angekündigten Corona-Maßnahmen
Graz (31. Oktober 2020).- Alle sozialen Einrichtungen sind in der Steiermark in Betrieb. Soziallandesrätin Doris Kampus betont: „Die Versorgung der Menschen in der Steiermark ist sichergestellt.“ Sie dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Freiwilligen für ihren Einsatz. Gerade die sozialen Einrichtungen in der Steiermark werden abermals von den Folgen der Corona-Pandemie massiv herausgefordert. „Alle Einrichtungen sind in Betrieb“, versichert Soziallandesrätin Doris Kampus. „Oberste Priorität haben die Versorgung der Betroffenen und die Sicherheit aller Beteiligten. Ob in der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, in der Versorgung von Obdachlosen, bei den Gewalt- und Kinderschutzzentren und im Frauenhaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle im Dienst, die sie brauchen. Ein großes Danke für diesen unglaublichen Einsatz.“ Zum Teil werde aber – ähnlich wie im Frühjahr – von persönlicher auf telefonische Beratung umgestellt, um alle Beteiligten zu schützen. Bereits seit Beginn der Pandemie steht in der Sozialabteilung im Land Steiermark unter 0800 20 10 10 eine eigene Hotline zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit zwischen Sozialabteilung, Sozialwirtschaft, Dachverbänden und Gewerkschaft läuft ebenfalls intensiv – vor allem auf Basis von Videokonferenzen. Ein Krisenstab wurde in der Sozialabteilung eingerichtet und tagt in regelmäßigen Abständen. „Auch mit der Bundesregierung sowie in der Landesregierung sind wir in einem kontinuierlichen Austausch“, betont die Soziallandesrätin.
Aktuelle Lage in einzelnen BereichenBehindertenhilfe: Alle Einrichtungen sind geöffnet. Die Betreuung ist durchgehend gewährleistet. Die Leistungen der mobilen Dienste im Bereich der Behindertenhilfe sind sichergestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen diese Einrichtungen nur noch betreten, wenn ein Mal pro Woche ein negativer PCR-Test oder Anti-Gen-Test vorliegt. Für Bewohnerinnen und Bewohner gilt, dass sie bei einer Neu- oder Wiederaufnahme ebenfalls negative Testergebnisse (Anti-Gen-Test nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen. Für Besucherinnen und Besucher gilt dies ebenfalls, sonst müssen sie eine Atemschutzmaske (CPA) tragen. Pro Bewohnerin oder Bewohner darf ein Besucher alle zwei Tage die Behinderteneinrichtung betreten. Bis zum 17. November dürfen pro Bewohnerin oder Bewohner höchstens zwei verschiedenen Personen empfangen werden.
Kinder- und Jugendhilfe: Auch in diesem Bereich sind die Einrichtungen für alle geöffnet, die sie brauchen. Auch die mobilen Dienste werden weiterhin durchgeführt.
Gewaltschutz: Die Frauenhäuser in Graz und in Kapfenberg sind geöffnet und können auch zusätzlichen Bedarf notfalls abdecken – mit den Frauenhäusern kann über die 24-Stunden-Notrufnummer 0316/42 99 00 sowohl telefonisch, als auch per WhatsApp-Kontakt aufgenommen werden. Die Gewaltschutzzentren sind von 8 bis 23 Uhr telefonisch unter 0316/77 41 99 erreichbar. Die Kinderschutzzentren sind geöffnet und sind ebenfalls telefonisch erreichbar.
Schuldnerberatung: Die Schuldnerberatung steht jedenfalls telefonisch über drei Leitungen zur Verfügung, sollten persönliche Beratungsgespräche nicht möglich sein.
Obdachlosenunterstützung: Die Obdachloseneinrichtungen sind geöffnet und mit technischen Einrichtungen ausgestattet worden, die ein Ansteckungsrisiko vermindern können. Für Verdachts- und Erkrankungsfälle und den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde ebenfalls Vorsorge getroffen. Wohnungslose Menschen gelten als besonders gefährdet, an einer COVID-Infektion zu erkranken.
Präventivkonzepte, Schutzmaßnahmen und Krisenpläne„Im Sozialbereich haben wir bisher nur wenige COVID-Infektionen. Das zeigt, dass wir mit unseren besonders strengen, klaren und übersichtlichen Regeln für ein Höchstmaß an Sicherheit für die Steirerinnen und Steirer sorgen“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Alle Menschen in Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie betroffene Familien und Besucherinnen und Besucher können sich demnach darauf verlassen, dass alle Schutzmaßnahmen in der Behindertenhilfe, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Gewaltschutz- und Obdachloseneinrichtungen penibel eingehalten werden. Dazu gibt es auch die vom Bund vorgegebenen Präventionskonzepte.
Bereits zu Beginn der Pandemie wurden Krisenpläne von allen Einrichtungen und Organisationen vorgelegt, durch die Sozialabteilung geprüft und zur Kenntnis genommen. „Dieses System hat bisher sehr gut funktioniert. Es wurde in meinem Auftrag in den letzten Wochen nochmals evaluiert und weiterentwickelt. Wir bleiben dabei und sind zuversichtlich, dass wir mit diesem System auch die aktuelle Situation gut bewältigen können“, erläutert die Soziallandesrätin.
Diese Handlungsleitungen umfassen unter anderem:
Rechtliche Grundlagen des Bundes und des LandesNotfallpläne für alle EinrichtungenHandlungsvorgaben für Verdachts- und Krankheitsfälle für stationäre Einrichtungen und mobile DiensteKommunikationspläne mit weiteren Behörden, Einrichtungen, Angehörigen und Medien
Zentrale Elemente, die jeder Notfallplan enthalten muss, sind verantwortliche Kontaktpersonen, Hygiene-Grundkonzepte, Krisenkommunikation, standardisierte Vorgangsweise bei Verdachts- und Krankheitsfällen. „Je nach allgemeiner Gefährdungslage legen wir als Behörde einen Sicherheitsstandard fest. Jede Einrichtung kann diesen ihrerseits aber auch weiter erhöhen“, unterstreicht die Soziallandesrätin.
Quelle: Land Steiermark