Kärnten: Soziales: 2,5 Millionen Euro mehr für Kärntner Wohnbeihilfe

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 02, 2021

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LHStv.in Prettner erfreut über positive Begutachtung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes Zahl der Bezugsberechtigten steigt - Jährliche Indexanpassung - 2,5 Millionen Euro Mehrausgaben – Neue Richtlinien für Heizkostenzuschuss

Klagenfurt (LPD). Als einen „sozialpolitisch wichtigen und weitreichenden Schritt“ bezeichnet die Kärntner Sozialreferentin die Novelle des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes, deren Begutachtung gestern zu Ende gegangen ist. „Einer raschen Umsetzung steht nun nichts mehr im Wege: Mit einer großzügigen Änderung der Wohnbeihilfenberechnung können wir nun noch mehr Kärntnern unter die Arme greifen“, informiert Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner. In Summe werden die Verbesserungen Mehrkosten von mindestens 2,5 Millionen Euro pro Jahr betragen. „Wir rechnen mit etwa 600 bis 700 zusätzlichen Bezugsberechtigten“, so Prettner. Die wesentlichen Eckpunkte sind: Erhöhung des so genannten zumutbaren Wohnungsaufwandes um 5 Prozent. Erhöhung der anrechenbaren Betriebskostendeckung von aktuell 50 auf 100 Prozent. Und eine jährliche Valorisierung des zumutbaren Wohnungsaufwandes. „Mit dieser automatischen Indexabgeltung setzen wir eine ganz wesentliche Maßnahme im Kampf gegen Armutsgefährdung. Die automatische jährliche Erhöhung der Zumutbarkeitsgrenzen verhindert, dass Leute aus der Bezugsberechtigung fallen. Im Gegenteil: Wir können damit die Zahl der Bezugsberechtigten sogar laufend erhöhen“, erklärt Prettner. Für das erste Jahr rechnet man alleine in diesem Bereich mit Mehrausgaben von rund 2 Millionen Euro. Ein Plus von 550.000 Euro ergibt die großzügige Betriebskostendeckung.

In Kraft treten wird das neue Gesetz aller Voraussicht nach mit 1. Jänner 2022 – „wir müssen Fristen einhalten, es muss in der Regierung und im Landtag beschlossen werden“, so Prettner.

Auch was den Heizkostenzuschuss betrifft, kann die Sozialreferentin Positives berichten: „Der Bezug des Heizkostenzuschusses wird in Kärnten keine Auswirkung auf die Wohnbeihilfe haben.“ Tatsächlich profitieren rund 19.000 Kärntnerinnen und Kärntner jedes Jahr vom Heizkostenzuschuss, den Land und Gemeinden auszahlen. 2,88 Millionen Euro wurden im Vorjahr ausgeschüttet. 2021 waren es knapp 3 Millionen, nachdem heuer die Einkommenshöchstgrenzen sowohl für den kleinen, als auch für den großen Heizkostenzuschuss, aber auch für das so genannte Pensionistenmodell um je 3,6 Prozent angehoben wurden. „Kärnten liegt bei der Höhe des Zuschusses österreichweit gesehen an dritter Stelle. Trotzdem haben wir die Einkommensgrenzen im Vorjahr sehr deutlich angehoben“, sagt Prettner. Und für die anstehende Heizperiode hat die Sozialreferentin bereits eine neue Richtlinie in Auftrag gegeben, die sicherstellen wird, dass noch mehr Kärntnerinnen und Kärntner von dieser Förderungsmöglichkeit profitieren werden. „Gerade im Hinblick auf die Folgewirkungen der Coronakrise liegt es mir am Herzen, die Zahl der Heizkostenzuschuss-Bezieher noch größer zu machen“, betont Prettner. „Wir müssen jenen, die unsere Hilfe benötigen, diese so direkt und so unbürokratisch wie möglich zukommen lassen“, ist sie überzeugt. In diesem Zusammenhang erinnert sie an das Paradoxon, dass nach dem ersten Entwurf des Sozialhilfegesetzes der damaligen Bundesregierung der Heizkostenzuschuss für Sozialhilfeempfänger Geschichte gewesen wäre. „Gott sei Dank konnten wir diesen Kahlschlag abwehren. Das hätte bedeutet, dass genau jene Menschen, die den Zuschuss am notwendigsten haben, diesen nicht bekommen hätten“, so LHStv.in Prettner.

Quelle: Land Kärnten

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