vonRedaktion International
JULI 06, 2021
Ein 55-jähriger serbischer Staatsbürger bezog zumindest seit 2019 in mehreren Bezugszeiträumen Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe in verschiedenen Tagsätzen und unterließ es in diesen Zeiträumen mehrfach, die erfolgten Auslandsaufenthalte pflichtgemäß bei der auszahlenden Stelle anzumelden. Dadurch erfolgten nicht zustehende Auszahlungen im hohen 4-stelligen Eurobereich.
Quelle: LPD Tirol