vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 25, 2023
Neues Zentrales Gesundheitsamt ermöglicht fortschreitende Digitalisierung von Dienstleistungen und mobile Vor-Ort-Angebote.
Die Pandemie hat in vielen Gesundheitseinrichtungen – und damit auch in der Magistratsabteilung 15 (Gesundheitsdienst) – die Digitalisierung und Reorganisation ihrer Dienstleistungen vorangetrieben. Die Bündelung der Personalressourcen ermöglicht nun einen zielgerichteten Einsatz des Personals der Bezirksgesundheitsämter und damit auch neue mobile Vor-Ort-Gesundheitsdienstleistungen in allen Wiener Gemeindebezirken. So können diese Dienstleistungen in einem zentralen Gesundheitsamt der Stadt Wien flexibler und zielgerichteter dort angeboten werden, wo sie wirklich benötigt werden: Bei den WienerInnen vor Ort im Bezirk.
So können nun abwechselnd Impftage in allen 23 Wiener Bezirken angeboten werden, um den Zugang hierzu zu erleichtern. Diese Angebote sollen mit Ende des Jahres 2023 verfügbar sein. Darüber hinaus ist geplant, in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien internen Stakeholdern (zum Beispiel Wohnpartner), an zusätzlichen Standorten mobile Dienstleistungen, wie eben Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Das führt zu einer Verbesserung der lokalen Gesundheitsversorgung, da die Leistungen des Gesundheitsdienstes noch niederschwelliger angeboten werden können.
„Mit dem neuen zentralen Bezirksgesundheitsamt bieten wir den BürgerInnen eine höchst moderne und digitale Anlaufstelle, in der unter anderem zahlreiche Beratungen angeboten werden und somit für die öffentliche Gesundheit der BürgerInnen Sorge getragen wird. Dank der mobilen Teams können wir zukünftig schnell all jene Randgruppen erreichen, für die der Weg ins Amt einfach zu beschwerlich ist.“, so Mag. Dr. Jochen Haidvogel, MBA, Abteilungsleiter der Magistratsabteilung 15.
Fortschreitende Digitalisierung des amtsärztlichen Angebots erhöht Servicequalität und reduziert Wartezeiten
Die Pandemie hat auch bei den Bezirksgesundheitsämtern die Digitalisierung der Angebote vorangetrieben. Insbesondere Anbringen, bei denen aus medizinischer Sicht nicht zwingend ein persönlicher Kontakt notwendig ist – zum Beispiel Anträge auf vorzeitigen Mutterschutz – werden rasch, effizient und digital an einem neuen zentralen Standort erledigt. Das verringert den Aufwand für werdende Mütter und beschleunigt diese Prozesse, die schrittweise weiter digitalisiert werden.
Die Fusionierung der amtsärztlichen Kompetenzen an einem zentralen Standort ermöglicht die gleichmäßige Aufteilung der Aufgaben auf alle AmtsärztInnen und lässt eine gewisse Spezialisierung zu, was weiter zur raschen und effizienten Abwicklung von Anbringen der BürgerInnen beiträgt. Das Zusammenziehen des Personals an einem Standort steigert die Effizienz und die KundInnenzufriedenheit, da – auch bei sehr vielen Auswärtsterminen im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen oder Terminen in den magistratischen Bezirksämtern – sichergestellt werden kann, dass immer ausreichend amtsärztliches Personal vor Ort ist und auch kurzfristig für die WienerInnen zur Verfügung steht.
Neuer umweltmedizinischer Schwerpunkt im Zentralen Gesundheitsamt
Die Umweltmedizin im Rahmen der gesundheitsbehördlichen Tätigkeiten umfasst unter anderem das Erkennen und die Prävention umweltbedingter Gesundheitsrisiken etwa durch Lärm, Geruch, Licht, Vibrationen, Luftschadstoffe, Feinstaub, elektromagnetische Felder, Radioaktivität oder Abfall- und Chemikalienbelastung. Praktische Beispiele hierzu sind: Geruchsbelästigung nach Kanalgebrechen; Speiseölfilm auf Neuer Donau durch ein Lokal, Staub durch metallerzeugenden Betrieb bei benachbartem Betrieb, Körperschall in AnrainerInnenwohnung zB durch Diskothek, Fitnesscenter oder Klimaanlage, Lichtimmissionen in eine Wohnung durch eine Reklametafel, Störungen durch nächtliche Anlieferungen mittels LKW oder auch Lärmbelästigungen durch Großveranstaltungen. Durch die Bündelung von Personal und Kompetenzen kann ein umweltmedizinischer Schwerpunkt in der amtsärztlichen Arbeit ausgebaut werden.
Acht Bezirksgesundheitsämter fusionieren auf einen gemeinsamen Standort im 3. Bezirk
Die bestehenden acht Standorte werden bis zum 4. Quartal 2023 auf ein modernes amtsärztliches Kompetenzzentrum der Stadt Wien zusammengeführt: Dem Zentralem Gesundheitsamt der Stadt Wien. Das war der bisherige Standort des Bezirksgesundheitsamts 3: 1030 Wien, Erdbergstraße 135.
Folgende bisher bestehenden Bezirksgesundheitsämter wandern in das neue Zentrale Gesundheitsamt:
Bezirksgesundheitsamt 4 (1040, Favoritenstraße 18) Bezirksgesundheitsamt 9 (1090, Wilhelm-Exner-Gasse 5) Bezirksgesundheitsamt 10 (1100, Laxenburger Straße 43–45) Bezirksgesundheitsamt 13 (1130, Hietzinger Kai 1–3) Bezirksgesundheitsamt 15 (1150, Gasgasse 8–10) Bezirksgesundheitsamt 21 (1210, Franz-Jonas-Platz 3/2) Bezirksgesundheitsamt 22 (1220, Siebeckstraße 7/3)
Neues Gebäude mit zielgerichtetem Leitsystem für WienerInnen
Der neue Standort für das Zentrale Gesundheitsamt in der Erdbergstraße ist neuwertig und für den Parteienverkehr optimiert. Neben einem entsprechenden Warte- und Anmeldebereich ist auch ein zielgerichtetes Leitsystem zu den im Standort vorhandenen Dienstleistungsangeboten geplant. Aufgrund der örtlichen Nähe des zentralen Gesundheitsamts zu anderen Dienstleistungsangeboten des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien ist es den WienerInnen möglich, sämtliche weiteren Dienstleistungen ohne unnötige Fahrt- und Wartezeit in Anspruch zu nehmen.
Welche Aufgaben umfassen die Tätigkeiten von AmtsärztInnen?
Das Tätigkeitsprofil von AmtsärztInnen umfasst neben Beratungs- und Gutachtertätigkeiten auch behördlich zugewiesene Tätigkeiten wie insbesondere: Die Suche nach der Infektionsquelle und Setzen von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung, wie zum Beispiel: Masern im Kindergarten, Meningokokken in Schulen, Norovirenausbruch in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Hepatitis in Spitälern, Legionellen in Beherbergungsbetrieben und Kühltürmen. Die Mitwirkung bei Covid-19 Pandemiebekämpfung sowie der Schutz bei Infektionskrankheiten in ihrer Funktion als Gesundheitsbehörde für Wien.
Amtssachverständigentätigkeit bei Neugenehmigungen oder Änderungen von Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung, die Erstellung eines umweltmedizinischen Gutachtens Im Auftrag der Wiener Betriebsanlagenzentren. Die Amtssachverständigentätigkeit nach dem Bäderhygienegesetz: Ihnen obliegt die Hygieneaufsicht in öffentlichen und gewerblichen Badeanlagen und Saunen im Auftrag der Betriebsanlagenzentren sowie der MA 36 zur Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebes.
Sofortmaßnahmen (Lokalaugenschein, Gutachtenerstellung) bei sanitären Übelständen nach Wiener Reinhalteverordnung. Lokalaugenschein und Gutachtenerstellung bei Ratten-, Eichenprozessionsspinner-, Schaben-, Pharaoameisenbefall nach den entsprechenden Verordnungen. Kontrolle der bereits ausgestellten Suchtgift-Dauerverschreibungen gemäß Suchtgiftverordnung oder Stellungnahmen nach dem Strahlenschutzgesetz für Genehmigungen von Röntgeneinrichtungen.
Quelle: Stadt Wien