vonRedaktion Salzburg
AUGUST 01, 2023
Neben mehr Gemeinderechten für Tempolimits braucht es auch mehr Handhabe bei Kontrollen
Laut Medienberichten wurde am Wochenende ein Vorschlag zur einfacheren Umsetzung von Tempo 30 im Ortsgebiet in die innerkoalitionäre Koordinierung geschickt. Der Österreichische Städtebund hat sich im Vorfeld dafür eingesetzt, den rechtlichen Handlungsspielraum und die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden in Hinblick auf Geschwindigkeitsreduktionen im Ortsgebiet zu erweitern.
„Es liegt auf der Hand, dass die Bürgermeister*innen am besten entscheiden können, an welchen Stellen im Ortsgebiet es Tempo 30 anstelle von Tempo 50 braucht. Wir begrüßen es daher sehr, dass es für Städte und Gemeinden dem Vernehmen nach künftig einfacher werden soll, den Verkehr im Ortsgebiet zu beruhigen und sind schon auf den Begutachtungsentwurf gespannt. Hier geht es nicht nur um mehr Lebensqualität für die Anrainer*innen, sondern vor allem um Fragen der Verkehrssicherheit.“ so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.
Mehr Aufenthaltsqualität, mehr Sicherheit für alle
Die Begründung der Geschwindigkeitsbegrenzung benötigt derzeit eine Grundlagenerhebung (Unfallhäufigkeiten, Verkehrsfrequenzen), welche mit finanziellem und personellem Aufwand für Gemeinden verbunden ist, die „Erforderlichkeit“ der Maßnahme muss nachgewiesen werden können. Positive Effekte der Temporeduktion auf die Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität in Orts(teil)zentren sowie in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Alten- und Pflegeeinrichtungen können aktuell ebenso wenig als Grund für Tempo 30 geltend gemacht werden, wie die positiven Auswirkungen der geringeren Geschwindigkeiten auf Radfahren und zu Fuß gehen. Die Beurteilung, ob geringere Geschwindigkeiten im Ortsgebiet zulässig sind, obliegt zurzeit den Bezirksverwaltungsbehörden. Bei Landesstraßen sind darüber hinaus Verordnungen durch die zuständige BH einzuholen.
„Wir wissen, dass bis 30 km/h der Radverkehr mit dem Autoverkehr gemeinsam geführt werden kann und wir bis 30 km/h nicht zwingend eigene Radverkehrsanlagen benötigen. Damit hilft uns Tempo 30 auch bei der Mobilitätswende, da wir so ohne teure bauliche Maßnahmen einfach und schnell den Radverkehr fördern können, “ so Thomas Weninger weiter.
Radarüberwachung auf Gemeindestraßen
Betrachtet man die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten anhand von standardisierten Geschwindigkeitsmessungen, zeigt sich, dass österreichische Lenker*innen zu einem hohen Anteil zu schnell fahren, und zwar gerade im Ortsgebiet. Eine 30 km/h-Beschränkung im Ortsgebiet wird etwa von 78% der Pkw-Lenker*innen überschritten, 50 km/h im Ortsgebiet auch noch von rund der Hälfte der Pkw-Lenker*innen.“
„Wir freuen uns, dass Städterechte bei der Verhängung von Tempolimits im Ortsgebiet gestärkt werden und hoffen, dass sich auch bei den Tempokontrollen bald eine Lösung zugunsten der Städte und Gemeinden abzeichnet – denn Regeln wirken nur so gut, wie deren Einhaltung auch kontrolliert werden kann.“ erklärt Weninger in Hinblick auf das Thema Radarüberwachung auf Gemeindestraßen. „Auch automatisierte Ein- und Durchfahrtskontrollen mittels kamerabasierter Kennzeichenerkennung könnten einen wertvollen Beitrag zur Verkehrsberuhigung unserer Zentren leisten. Wir haben die Hoffnung für eine entsprechende StVO-Änderung auch für diesen Bereich noch nicht aufgegeben, “ so Weninger abschließend.
Quelle: Stadt Wien