Steiermark: Steiermark-Tarifmodell für mobile Pflege

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 16, 2023

Steiermark

Steiermärkische Landesregierung beschloss umfangreiches Paket zum forcierten Ausbau „mobiler vor stationärer“ Pflege in Höhe von rund 10 Millionen Euro

Graz (16. Februar 2023).- In der Regierungssitzung vom 16. Februar 2023 beschloss die Steiermärkische Landesregierung Maßnahmen zur Förderung und Valorisierung für mobile Dienste, betreutes Wohnen und Tageszentren. Zudem wurde die Fortsetzung der Kooperation zur österreichischen Hochaltrigenstudie und die Neuauflage der „Bezirkspflegekarten für mobile Dienste” vereinbart. Zentraler Punkt in dem Paket: ab 1. Juli 2023 wird ein Steirisches Tarifmodell eingeführt, damit mobile Dienste für alle Steirerinnen und Steirer leistbar sind.

Bei den gesetzten Maßnahmen wird der Teuerungswelle Rechnung getragen und die Tarife für Kundinnen und Kunden beim Betreuten Wohnen, den Tageszentren und der Hauskrankenpflege (HKP) nicht erhöht. Ziel ist es die kalte Progression zu stoppen, die Teuerung hintanzuhalten und gleichzeitig das bestehende Angebot zu erweitern. Bei der Hauskrankenpflege wurden die Tarife sogar vergünstigt.

Maßnahmen:

Steiermark-Tarifmodell für mobile Pflege- und Betreuungsdienste ab 1. Juli 2023Mit dem Selbstständigen Antrag aller Parteien (EZ/OZ: 404/7) „Weiterentwicklung der Pflege und Betreuung in der Steiermark” unter der Prämisse „mobil vor stationär” wurde unter anderem die Einführung eines Klientinnen- und Klientenbeitragsmodells, das die Sicherung des Lebensbedarfs für zu Hause betreute Personen gewährt, gefordert. Dieser Antrag wurde einstimmig am 17.05.2022 im Landtag beschlossen.

Zusätzlich zum Tarifmodell für Kundinnen und Kunden wird ab 1. Juli 2023 unter Bedachtnahme des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes geregelt, dass der Kundin/dem Kunden nach Abzug des Kunden*innenbeitrages und nach Abschöpfung des Pflegegeldes jedenfalls ein Betrag in Höhe des gültigen Höchstsatzes für Alleinstehende gemäß § 8 Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz (2023: 1.053,64 Euro) verbleibt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass der allgemeine Lebensunterhalt und Wohnbedarf trotz Pflegebedürftigkeit und häuslicher Versorgung gedeckt ist und ist damit ein wesentlicher Faktor, um den Grundsatz mobil vor stationär nachhaltig zu fördern. Kosten für das Land ab dem zweiten Halbjahr 2023: 1,2 Millionen Euro.

Ausbau mehrstündige AlltagsbegleitungDie mehrstündige Alltagsbegleitung stellt seit Mitte 2019 ein zusätzliches Betreuungsangebot mit niederschwelligem Zugang für pflege- und betreuungsbedürftige Personen zu Hause dar und wird von den Trägerorganisationen der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege erbracht. Heimhilfen unterstützen und entlasten insbesondere pflegende und betreuende Angehörige, indem sie für mehrere Stunden am Tag anwesend sind. Sie fördern ältere Menschen gezielt durch körperliche und kognitive Aktivierung, begleiten sie bei diversen Wegen außer Haus, leisten Gesellschaft und beugen so der Vereinsamung und der sozialen Isolation vor. Das Versorgungsangebot stellt einen Lückenschluss zwischen der Hauskrankenpflege (kurze Anwesenheitsdauer) und der 24-Stunden-Betreuung dar.

Für 2023 wird der Ausbau der mehrstündigen Alltagsbegleitung in der Höhe von 5,6 Millionen Euro (4,2 Millionen Euro 2022) durch die Mitfinanzierung seitens des Landes vorangetrieben. Das entspricht rund 159 Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter mit 30 Wochenstunden (plus 15 Prozent) mehr im Vergleich zum Vorjahr.

Ausbau um 103 Plätze und Valorisierung Betreutes Wohnen„Betreutes Wohnen” ist eine alternative Wohnform für Seniorinnen und Senioren ab dem vollendetem 60. Lebensjahr, in welcher eine altersgerechte Wohnsituation mit konkreten Betreuungsleistungen/Grundleistungen kombiniert angeboten wird. Die monatlichen Kosten für die Erbringung der Grundleistung setzen sich aus sozial gestaffelter Eigenleistung der Bewohnerin bzw. des Bewohners und den Restkosten, die im Verhältnis 60:40 vom Land Steiermark und den Gemeinden getragen werden, zusammen. Aufgrund der Veränderungen von Personal- und Sachkosten wird die Höhe der Grundleistung und die Bemessungsgrundlage erneut angepasst, d.h. von 323 Euro auf 350 Euro angehoben. Gleichzeitig werden die bestehenden Plätze um 103 Plätze ausgebaut. Der Mehrbedarf von rund einer Million Euro wird von der öffentlichen Hand getragen.Ausbau um 132 Plätze und Valorisierung der TageszentrenIn der Steiermark werden acht Tageszentren für ältere Menschen vom Land Steiermark mitfinanziert. Für elf weitere in Bau befindliche Tageszentren konnte eine Beteiligung durch das Land Steiermark in Aussicht gestellt werden. Zusätzlich gibt es in Graz drei Demenztageszentren mit insgesamt 42 Plätzen. Gemeinsam mit den Trägerinnen und Trägern wurden die Veränderungen in einem intensiven Arbeitsprozess erarbeitet. Ziel ist es auch hier der Teuerung entgegen zu wirken. Die Mehrkosten werden daher durch die öffentliche Hand getragen und mit den neuen Tarifen die Tageszentren als wichtiges Instrument zur Entlastung pflegender Angehöriger dauerhaft etabliert.

Aufgrund der Valorisierung und des geplanten Ausbaus um 132 zusätzliche Plätze schlagen sich 2,3 Millionen Euro für das Land bzw. 1,5 Millionen Euro für die Gemeinden zu Buche.

Senkung der Tarife für Kundinnen und Kunden sowie Valorisierung der mobilen Pflege- und BetreuungsdiensteZur Abfederung der „kalten Progression” und der Teuerungen soll nun die Kunden*innentarifliste für 2023 wieder valorisiert werden. Neben der Valorisierung sollen die Beiträge der Kundinnen und Kunden weiter gesenkt werden. Bei Inanspruchnahme von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (DGKP) sowie Pflegeassistent*innen (PA) im Schnitt um zirka 10 Prozent. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, erst alle Möglichkeiten einer häuslichen Pflege auszuschöpfen, bevor eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung in Betracht gezogen wird. Der Entfall von vier Millionen Euro an Einnahmen wird vom Land Steiermark getragen.

Kundinnen und Kunden mit persönlichem Budget werden bei Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege bei der Einkommensermittlung von der Einkommenserhebung ausgenommen, wie es von der Behindertenanwaltschaft gefordert wurde. Zukünftig wird der Stundensatz der Leistungsverordnung im Steirischen Behindertengesetz (LEVO-StBHG) verrechnet.

Statements:

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Es sind viele kleine und damit insgesamt ein großer Schritt, den wir heute als Landesregierung in Richtung ‚mobil vor stationär‘ setzen. Jedem einzelnen Schritt gingen viele Gespräche mit den Betreiberinnen und Betreibern sowie und Expertinnen und Experten voraus. Wir müssen weiter dranbleiben, Betreuung und Pflege in der Steiermark leistbar zu machen und gleichzeitig mobile Dienste noch attraktiver zu gestalten, damit jede Steirerin und jeder Steirer die Form der Betreuung wählen kann, die möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht.”

Soziallandesrätin Doris Kampus: „Mit diesem Paket sichern wir die Pflege in der Steiermark für Tausende Betroffene ab und setzen darüber hinaus nachhaltige Impulse für den wichtigen mobilen Bereich. Gerade der Ausbau der Alltagsbetreuung, des betreuten Wohnens und der Tageszentren sowie insbesondere die Reduktion der Kundinnen- und Kundentarife sind im Sinne jener Tausenden Steirerinnen und Steirer, die in ihrem gewohnten Lebensumfeld im Alltag begleitet, gut betreut und auch gepflegt werden wollen.”

Klubobfrau Barbara Riener: „Altern in Würde muss für jeden Menschen möglich sein. Gleichzeitig gilt es, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte und pflegende Angehörige stetig zu verbessern. Dabei muss ein Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich gewährleistet bleiben. Mit diesen Maßnahmen werden nun wichtige Teile der Forderungen aller im Landtag vertretenen Parteien rasch umgesetzt und die Pflegereform mit dem Ziel ‚mobil vor stationär‘ wird weiter vorangetrieben.”

„Pflege betrifft uns alle, früher oder später. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns als Gesellschaft dieser Herausforderung stellen und die notwendigen Ressourcen bereitstellen, um eine menschenwürdige Betreuung und Unterstützung sicherzustellen. Mit den Maßnahmen der steiermärkischen Landesregierung wird ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung getan”, erklärt Landtagsabgeordneter Klaus Zenz.

Quelle: Land Steiermark

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