Graz: Stellungnahme der Polizei zu einer Anzeigen gegen einen mutmaßlichen Versammlungsleiter

vonRedaktion International
SEPTEMBER 01, 2020

Polizeiauto - Symbolbild

Über Social-Media-Plattformen kursieren seit heute, 1 September 2020, Angaben über mehrere Anzeigen gegen einen mutmaßlichen Versammlungsleiter in Graz.

Am 22. August 2020 hat vor der Grazer Synagoge eine spontane Versammlung ("Mahnwache") mehrerer Personen stattgefunden. Diese Versammlung war bei der Behörde nicht angemeldet. Aufgrund dessen war die Polizei gesetzlich dazu verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten. Andernfalls hätte gegen die Beamten der Vorwurf des Amtsmissbrauches erhoben werden können. Die Anzeige wird in weiterer Folge von der Verwaltungsbehörde geprüft. Aufgrund der Sensibilität kann nach einer derartigen Anzeige auch mit einer Abmahnung das Auslangen gefunden werden. Diesbezüglich bleibt aber die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde abzuwarten.

Zu den Vorwürfen, dass die Anzeigeerstattung von einer Dienststelle erfolgt, wo gegen Beamt*innen bereits gerichtliche Verfahren wegen Wiederbetätigung geführt werden, muss wiederholt klargestellt werden, dass die betreffenden Beschuldigten nicht von dieser Dienststelle stammen.


Quelle: LPD Steiermark

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