Tirol: Studie zum Schwerverkehr auf der B100 Drautalstraße – Ergebnisse liegen vor

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 17, 2022

Tirol

Auf der Grundlage einer Entschließung des Tiroler Landtages wurden die Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht sowie die Abteilung Mobilitätsplanung im Amt der Tiroler Landesregierung von Verkehrslandesrätin LHStvin Ingrid Felipe beauftragt, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachabteilungen des Landes Kärnten eine Erhebung des Schwerverkehrs auf der B100 Drautalstraße auszuschreiben. Aus den Ergebnissen der Studie sollen die Auswirkungen eines möglichen LKW-Fahrverbotes zur Reduktion des Durchzugverkehrs, ähnlich dem auf der B179 Fernpassstraße, abgeschätzt werden.

Die nun vorliegenden Studienergebnisse, sowie die fachlichen und rechtlichen Rückschlüsse daraus wurden heute Mittwoch, im Landhaus in Innsbruck von LHStvin Felipe, Studienautor Helmut Köll und den Abteilungsvorständen Bernhard Knapp (Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht) und Ekkehard Allinger-Csollich (Abteilung Mobilitätsplanung) den Mitgliedern des Verkehrsausschusses präsentiert. LHStvin Felipe: „Die Daten zeigen, dass ein mögliches LKW-Fahrverbot auf der B100 Drautalstraße im besten Fall fünf bis zehn Prozent, also zwischen 70 und 80 LKW pro 24 Stunden betreffen, und damit das Gesamtverkehrsaufkommen an Werktagen nur um rund 0,7 Prozent reduzieren würde.“

So wurden im Mai 2021 entlang der Drautalstraße mit insgesamt 16 automatischen Erfassungsgeräten zwischen der Anschlussstelle Lendorf in Kärnten und der Staatsgrenze bei Sillian eine 48 stündige Fahrzeugverfolgung durchgeführt. Dabei wurde mit insgesamt 124.000 erhobenen Kennzeichen eine Datengrundlage geschaffen, welche mit der üblichen händischen Zählmethode nicht erreicht worden wäre und die einen soliden Überblick auf das Verkehrsgeschehen entlang dieser Straßenabschnittes liefert. Die erhobenen Daten wurden mit den Befragungsdaten der CAFT-Studie aus dem Jahr 2019, dem letzten vollständigen Jahr ohne Auswirkungen der Pandemie, verglichen.

Ein mögliches Verbot für durchfahrende LKW müsste den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen, wonach die Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs entlang des betroffenen Streckenabschnittes beeinträchtigt oder gefährdet ist. Des Weiteren bräuchte es für die Ziel- und Quellverkehre in der Region sowie für Fahrten mit besonders langen Umwegen Ausnahmeregelungen, da nicht alle vom Fahrverbot potenziell betroffenen LKW sinnvoll auf andere Strecken verlagerbar sind. „Alle in den vergangenen Jahren in Tirol verordneten Fahrverbote werden nur im zwingend notwendigen Ausmaß erlassen und auch nur dann, wenn die Erforderlichkeit der geplanten Maßnahme fachlich nachgewiesen ist. Bei dem durch die Studie belegten, geringen Reduktionspotenzial würde es durch ein LKW-Fahrverbot zu keiner spürbaren Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf der B100 kommen, womit die vom Verfassungsgerichtshof geforderte ‚Erforderlichkeit der Maßnahme‘ nicht besteht“, fasst LHStvin Felipe zusammen.

Hier finden Sie die Studie "B100 Drautalstraße in Osttirol. Verkehrliche Wirkung eines LKW-Fahrverbotes - Verkehrsuntersuchung".

Quelle: Land Tirol

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