vonLauber Matthias
MÄRZ 24, 2024
WELS. Die Grundwasserverunreinigung durch den Kohlenwasserstoff Styrol, der bei der Entgleisung eines Güterzuges im vergangenen September in Wels-Pernau ausgetreten ist, breitet sich nach wie vor weiter aus. Nachdem anfangs nur der unmittelbare Nahbereich, dann der Bereich zwischen Kamerlweg und Mühlstraße im Stadtteil Pernau betroffen waren, ist nun der östlichere Bereich im Stadtteil Schafwiesen ebenso von der Gewässerverunreinigung betroffen. Die ÖBB habe in einem Schreiben die betroffenen Haushalte informiert. Im Stadtteil Schafwiesen sind nun aber auch mehrere Objekte, die nicht an die Ortswasserleitung angeschlossen sind, von der Verunreinigung betroffen, was die Situation dort schwieriger mache. Für die Anrainerinnen und Anrainer sei eine Notwasserversorgung durch ein örtliches Energieversorgungsunternehmen in Vorbereitung, heißt es. Für die Betroffenen wurde zusätzlich für die kommende Woche eine Anrainer-Informationsveranstaltung angekündigt. Die Stadt Wels führt derzeit laufend Untersuchungen des Grundwassers und der betroffenen Hausbrunnen durch, Betroffene bezeichnen die Informationspolitik allerdings als sehr "dürftig". Man müsse unzählige Telefonate führen, um an Ergebnisse zu kommen, die Zuständigkeiten seien einmal bei der Stadt, dann wieder bei der ÖBB. Zeitweise tritt auch immer wieder eine Geruchsbelästigung durch den Stoff auf, der Geruch ist ähnlich jenem von Styropor-Verpackungen. Wer für die Schäden haften wird, wird wohl noch länger nicht klar sein. "Die Prüfung des Vorfalls läuft nach wie vor", wie ein Sprecher der ÖBB-Konzernkommunikation mitteilte. Grundwassersonden und Sperrbrunnen wurden errichtet, die Ausbreitung der Verunreinigung konnte laut Stadt Wels dadurch eingedämmt werden. Die Sanierungsarbeiten werden aber noch länger andauern. Über die Menge des ins Erdreich gelangten Stoffes wollte sich bislang übrigens niemand so recht festlegen, auch hier werde immer noch auf Ermittlungen verwiesen. Aufgrund der Einsatzberichte scheint jedoch klar, dass es sich zumindest um den Inhalt eines vollen Kesselwaggons sowie einer geringeren weiteren Menge handeln müsste.
Quelle: www.laumat.at