vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 14, 2022
200 Seiten starker Bericht des Salzburger Landesrechnungshofs enthält zahlreiche Kritikpunkte
(LK) Der Salzburger Landesrechnungshof veröffentlichte heute seinen Prüfbericht zum Tauernklinikum. Zentrale Feststellungen betreffen die stetige Verringerung des Leistungsangebots im Krankenhaus Mittersill sowie die personelle, finanzielle und organisatorische Verflechtung mit der Privatklinik Ritzensee. Die Feststellungen des Landesrechnungshofs betreffen die Jahre 2016 bis 2020.
Im Jahr 2015 erfolgte der Zusammenschluss der Krankenhäuser Zell am See und Mittersill unter dem Dach der Tauernkliniken GmbH. Beim Zusammenschluss dieser beiden Krankenhäuser wurde vereinbart, das Leistungsangebot im Krankenhaus Mittersill in der bestehenden Form beizubehalten. Der Umfang des Leistungsangebotes war auch in einer Verordnung festgeschrieben.
Verringerung des Leistungsangebots im Krankenhaus Mittersill
„Deshalb waren wir irritiert, als wir vor Ort eine andere Situation vorfanden“, so der Direktor des Salzburger Landesrechnungshofs Ludwig F. Hillinger und ergänzt: „Entgegen des Vertrages und der Verordnung wandelte der Geschäftsführer des Tauernklinikums im Sommer 2017 den Bereich Innere Medizin im Krankenhaus Mittersill von einem durchgehenden Vollbetrieb in eine Wochenklinik (Montag bis Freitag) mit tageszeitlich eingeschränkten Betriebs- und Öffnungszeiten um. Dadurch musste die Rettung Patienten mit internistischen Beschwerden außerhalb des üblichen Betriebes direkt ins Krankenhaus Zell am See transportieren, auch wenn das Krankenhaus Mittersill das nächstgelegene Krankenhaus gewesen wäre“.
Der Landesrechnungshof stellte zudem fest, dass Patienten, die in Mittersill stationär aufgenommen waren und einer intensiven medizinischen Überwachung bedurften, vermehrt von Freitagvormittag bis Montagvormittag zur weiteren Behandlung und Überwachung ins Krankenhaus Zell am See verlegt wurden.
Verflechtungen des Tauernklinikums mit der Privatklinik Ritzensee
Die Stadtgemeinde Zell am See erwarb 2003 die Privatklinik Ritzensee. Aufgrund von damaligen Platzproblemen im Krankenhaus Zell am See kam es im Jahr 2004 zum Abschluss eines Angliederungsvertrages. Dieser ermöglichte es dem Krankenhaus Zell am See bzw. in der Folge dem Tauernklinikum, eine begrenzte Anzahl an Patienten aus festgelegten Fach-abteilungen in der Privatklinik Ritzensee unterzubringen. Die Personalunion in der Geschäftsführung beider Gesellschaften zeigt die Verflechtung von öffentlichen und privaten Krankenhäusern.
Der Landesrechnungshof stellte für den Zeitraum 2016 bis 2020 fest, dass das Tauernklinikum wesentlich mehr Patienten in der Privatklinik Ritzensee unterbrachte als vertraglich erlaubt gewesen wäre. Von den insgesamt 5.740 Patienten, die die Privatklinik Ritzensee in diesem Zeitraum verzeichnete, entfielen 58 Prozent auf Patienten des Tauernklinikums. Dabei wurde auch die zuvor genannte Fachabteilungsregelung nicht in der vereinbarten Form eingehalten. Eine Unterbringung in Ritzensee erfolgte auch dann, wenn in den Krankenhäusern Zell am See und Mittersill Kapazitäten frei waren. Hillinger: „Wir sind der Ansicht, dass es keine Aufgabe einer öffentlichen Krankenanstalt wie dem Tauernklinikum ist, für die Auslastung eines privaten Sanatoriums zu sorgen“.
Dass der Angliederungsvertrag eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Fortentwicklung der Privatklinik Ritzensee hatte, stellte der Landesrechnungshof bereits bei seiner Prüfung zu den Beteiligungen der Stadtgemeinde Zell am See fest. Hillinger: „Bereits damals sprachen wir uns für eine Entflechtung von Staat und Privat aus. Dies könnte hier beispielsweise durch die sofortige Auflösung des Angliederungsvertrages erfolgen“.
Der Landesrechnungshof stellte zudem fest, dass ein beim Tauernklinikum angestellter Arzt besondere Vorteile genoss. Diesem Arzt war es gestattet, in der Privatklinik Ritzensee Patienten des angegliederten Bereichs des Krankenhauses Zell am See auf Honorarbasis zu operieren. Besonders prekär: Viele dieser Operationen waren aufgrund des Fehlens einer Intensivbehandlungs- und Überwachungseinheit eigentlich nur im Krankenhaus Zell am See zulässig. Darüber hinaus nahmen Belegärzte der Privatklinik Ritzensee Operationen an Patienten des Tauernklinikums vor. Der Landesrechnungshof weist auf die Frage der Haftung bei allfällig auftretenden Behandlungsfehlern hin.
Tauernklinikum überlässt Personal Dritten
Eine wesentliche Aufgabe des Tauernklinikums ist es, mit dem beschäftigten Personal den öffentlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Das Vorhalten von Personal für Dritte stellt nach Ansicht des Salzburger Landesrechnungshofs keine Aufgabe einer öffentlich finanzierten Krankenanstalt dar. Dennoch agierte das Tauernklinikum wie eine „Personalleasingfirma“ und verlieh unter anderem Personal an die Privatklinik Ritzensee. „Die an die Privatklinik Ritzensee verrechneten Kosten entsprachen dabei nicht den tatsächlichen Kosten“, sagt Hillinger und ergänzt: „Die Verantwortlichen werden sich die Frage stellen müssen, ob in Zeiten des Fachkräftemangels das Verleihen von eigenem Personal sinnvoll ist. Die Personalüberlassung darf keinesfalls zu Personalengpässen in den Krankenhäusern Zell am See und Mittersill führen“.
Der Bericht des Salzburger Landesrechnungshof listet weitere Verfehlungen auf.
Quelle: Land Salzburg