Salzburg: Teils schwere Verkehrsübertretungen im Land Salzburg

vonRedaktion International
OKTOBER 03, 2020

Foto: LPD Salzburg

Foto: LPD Salzburg

Am Vormittag des 02. Oktober 2020 konnte auf der Westautobahn (A1), Höhe Salzburg-Nord, ein 29-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden. Im Zuge einer Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass der Oberösterreicher keinen Führerschein besitzt. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt Der Lkw wurde von einem anderen Lkw-Lenker weitergelenkt.

Am späten Abend des 02. Oktober 2020 konnte auf der Mattseer Landesstraße (L101), Gemeindegebiet Seekirchen, trotz dunkler Lichtverhältnisse und derzeitigem Wildwechsel, ein 27-jähriger Motorradlenker aus England mit einer Geschwindigkeit von 186 km/h bei erlaubten 80 km/h gemessen werden. Dieser konnte schließlich im Bereich Salzburg-Nord angehalten und kontrolliert werden. Der Motorradlenker hat mit einem Führerscheinentzugsverfahren zu rechnen.

Kurz nach Mitternacht am 03. Oktober 2020 konnte wiederum ein Lenker ohne gültigen Lenkberechtigung aus dem Verkehr gezogen werden. Der 28-jährige Pkw-Lenker aus Russland wurde in Salzburg-Itzling angehalten und kontrolliert. Er konnte lediglich mit einem russischen Führerschein vorweisen, obwohl er bereits seit längerem in Österreich wohnhaft ist. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeugschlüssel abgenommen. Ein Führerschein aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staat muss jedoch innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Gründung eines Wohnsitzes in Österreich umgeschrieben werden. Bei der Umschreibung von Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheinen muss grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

In der Nacht auf den 03. Oktober wurden zudem Schwerpunktkontrollen in der Stadt Salzburg und im Flachgau durchgeführt:
Ein 34-jähriger Lenker aus dem Pongau wurde kontrolliert, da sein Fahrzeug zu laut war und er nicht genehmigte Beleuchtung im Fahrzeug verbaut hatte. Eine Lärmmessung ergab eine Überschreitung des zulässigen Standgeräusches um 14dBA. Ihm wurden an Ort und Stelle die Kennzeichen sowie der Zulassungsschein abgenommen.

Ein 56-jähriger Lkw-Lenker aus dem Flachgau wurde kontrolliert, da dieser mit vorschriftswidriger Beleuchtung unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Zugmaschine übermäßig viel Öl verliert. Ihm wurden an Ort und Stelle die Kennzeichen sowie der Zulassungsschein abgenommen.

Ein 15-jähriger Lenker aus der Stadt Salzburg wurde in der Innsbrucker Bundesstraße kontrolliert. Er war mit dem Moped eines Freunds unterwegs. Auf dem Mopedprüfstand erreichte das Moped 103 km/h. Das Kennzeichen wurde an Ort und Stelle abgenommen. Derselbe Lenker ist auch Zulassungsbesitzer eines weiteren Mopeds, mit dem ein weiterer 15-Jähriger aus der Stadt Salzburg unterwegs war. Auch dieses Moped erreichte auf dem Mopedprüfstand eine zu hohe Geschwindigkeit von 71 km/h.
In Summe kam es bei beiden Mopeds wegen der Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit und weiteren technischen Mängel zu 18 Anzeigen.

Ein 57-jähriger Lenker aus der Stadt Salzburg transportierte mit seinem SUV 13 Möbelpakete. Diese 13 Pakete befanden sich völlig ungesichert im Pkw. Aufgrund der Länge dieser Pakete ragten diese über den Kofferraum hinaus, sodass der Kofferraumdeckel halb offenstand und das Kennzeichen nicht mehr ordnungsgemäß ablesbar war. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt.

Am frühen Morgen des 03. Oktober 2020 ereignete sich in Bruck an der Glocknerstraße ein Verkehrsunfall mit schwerem Sachschaden. Der 21-jährige Pkw-Lenker kam in einer leichten Kurve rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen eine Straßenlaterne und in weiterer Folge gegen eine Bushaltestelle. Durch den Anprall wurden der Pkw sowie die Bushaltestelle schwer beschädigt. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Der Pinzgauer wurde durch den Unfall nicht verletzt. Der Führerschein wurde ihm vorläufig abgenommen. Der Unfallbereich war für rund 30 Minuten komplett gesperrt. Die Freiwillige Feuerwehr Bruck führte die Aufräumarbeiten durch. Das Fahrzeug wurde von einem Abschleppunternehmen geborgen.

Diese und alle weiteren beanstandeten Lenker werden den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Zudem müssen einige Lenker mit einer Vorführung zur besonderen Überprüfung rechnen.


Quelle: LPD Salzburg

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