vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 12, 2022
• Änderung der Friedhofsordnung• Neuunterbringung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)• Sanierung Vorauweg
Im Bereich der städtischen Friedhofsordnung gibt es einige Änderungen. Anlass ist unter anderem die Errichtung der naturnahen Grabstätte „Garten des Friedens“ am städtischen Friedhof Pradl Ost. Anders als bei baulichen Urnenanlagen gibt es im „Garten des Friedens“ keine namentlich vergebenen Urnennischen, vielmehr werden die Urnen in einer gestalteten Parkanlage ohne Ortskennzeichnung und Inschrift beigesetzt.
„Diese Art der naturnahen Bestattung ist europaweit in Vormarsch und kann nach Abschluss der Arbeiten nun auch in Innsbruck angeboten werden. Das Konzept ist nachhaltig und gleichzeitig wirtschaftlich interessant, da die Errichtungskosten für teure Urnenwände entfallen“, ergänzt Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.
Des Weiteren gibt es eine Änderung bei der Anbringungs- und Ablagerung von Devotionalien und Kerzen bei Urnensammelgräbern. Diese bleiben weiterhin gestattet, werden aber aus Sicherheits- und Pietätsgründen regelmäßig entfernt. „Das Referat Friedhöfe war immer wieder damit konfrontiert, dass abgelegte Devotionalien kaputtgegangen oder verrottet sind. Um diese Art des Gedenkens weiter zulassen zu können und gleichzeitig ein pietätvolles Gedenken zu ermöglichen, werden kaputte Gegenstände künftig entfernt“, bedankt sich Bürgermeister Georg Willi bei Stadträtin Schwarzl und dem Referat für Friedhöfe für die neue Lösung.
In Bezug auf die Gebührenordnung werden der NichtgemeindebürgerInnen-Zuschlag sowie der Beitrag für Anatomiegräber und Gebeine-Enterdigungen aufgenommen.
Das „Grab der Einsamen“, in dem zwei Mal jährlich Urnen aus aufgelassenen Gräbern und solchen von BürgerInnen, die aus sozialen Gründen keine Grabstätte haben, beigesetzt werden, wird in „Grab der Gemeinsamen“ umbenannt.
Quelle: Stadt Innsbruck