vonRedaktion International
MAI 18, 2023
Änderungen im Vertragsbedienstetengesetz• Weiterbestellungen als Amtsvorstände• Veranstaltungssaal für Stadtteil Reichenau• Nominierungen für NHT-Aufsichtsrat• Sanierung der Unterführung von Uni-Brücke• 46. UNO Summer School• Neue Möbel für Kindergarten in der Au
Einstimmig beschlossen wurde ein Gesetzesentwurf, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht von MusikschullehrerInnen der städtischen Musikschule neu und umfassend gestaltet werden soll. Derzeit ist deren Dienstverhältnis einzelvertraglich geregelt.
„Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Musiklehrinnen und -lehrer der Stadt Innsbruck nun auch vom Geltungsbereich des Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetzes erfasst“, freut sich Bürgermeister Georg Willi. Der Entwurf orientiere sich dabei im Wesentlichen an dem für MusikschullehrerInnen an Landesmusikschulen geltenden Dienst- und Besoldungsrecht.
Quelle: Stadt Innsbruck