vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 19, 2022
• Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe• „Grasigerweg“ wird saniert• Verpachtung Eigenjagd Samertal• Pflasterung in Riesengasse wird neu vergeben• Sanierung der Rapoldiparkbrücke• 40 Jahre Städtepartnerschaft mit Tbilisi (Georgien)
Am 1. Jänner 2023 tritt das neue Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz in Kraft. Gleichzeitig wird damit die Höhe der bereits bestehenden Freizeitwohnsitzabgabe an die neuen Abgabensätze angepasst sowie die Höhe der erstmalig verordneten Leerstandsabgabe festgelegt. In beiden Fällen kommen die möglichen Höchstsätze zum Tragen.
„Bei der Festlegung der Freizeitwohnsitz- sowie der Leerstandsabgabe ist nach der neuen Gesetzeslage zwingend nur noch auf den Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde Bedacht zu nehmen“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.
Der Stadtsenat sprach sich mehrheitlich für die Verordnungen über die Festlegung der Abgabenhöhen der Freizeitwohnsitz- und der Leerstandsabgabe aus. Diese werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet.
Quelle: Stadt Innsbruck