vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 25, 2024
• Änderung des Stadtrechts und des Tiroler Gemeinde-Bezügegesetzes• Gespräch zur Schenkung Rotunde• Neue Sozialkontaktstelle in Sebastian-Scheel-Straße 25• Mehrere Infrastrukturprojekte beschlossen
Das Innsbrucker Stadtrecht bestimmt unter anderem die Stellung der Stadt und grenzt ihre Wirkungsbereiche ab. Es ist ein Tiroler Landesgesetz und kann als solches auch nur vom Landtag geändert werden. Die Stadt Innsbruck kann Änderungen anregen bzw. beantragen sowie zu geplanten Maßnahmen ihre Stellungnahme abgeben.
Entsprechend wird eine vom Stadtsenat einstimmig beschlossene Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf, mit dem das Innsbrucker Stadtrecht 1975 geändert wird, an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt. Der überwiegende Teil der vom Gemeinderat am 13. Juli 2023 beschlossenen Änderungswünsche ist im übermittelten Gesetzesentwurf enthalten.
„Da mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf betreffend die Änderung des Tiroler Gemeinde-Bezügegesetzes 1998 der Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2023 umgesetzt wird, befürwortet die Stadt Innsbruck die Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzesentwurfes durch den Tiroler Landtag“, betont Bürgermeister Georg Willi.
Quelle: Stadt Innsbruck