vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 25, 2022
• Finanzierung der Regional- und Straßenbahn• Überarbeitung des Masterplans Gehen• Straßenplanung Bozner Platz• Alternative Bestattung im Garten des Friedens
Im Vorjahr wurde die Finanzierung der Stubaitalbahn neu geregelt, indem beschlossen wurde, dass Betrieb und Infrastruktur getrennt zu behandeln sind. Demzufolge soll künftig das Land Tirol die Infrastruktur und die Verkehrsverbund Tirol GmbH (VTG) den Betrieb der Stubaitalbahn finanzieren. Dadurch haben sich auch für die Stadt Innsbruck Änderungen, unter anderem im Grund- und Finanzierungsvertrag, ergeben. „Künftig ist das Land für die Finanzierung der Errichtung und Erhaltung der Regionalbahn Etappe 3 vom O-Dorf nach Rum und der Etappe 4 von der Technik West bis Völs sowie für die Stubaitalbahn außerhalb der Stadt zuständig“, informiert Bürgermeister Georg Willi. „Die Stadt ist hingegen für die innerstädtische Straßenbahninfrastruktur zuständig.“ Der Stadtsenat nahm die Änderungen mit Gültigkeit vom 1. Jänner 2022 für die Dauer von zehn Jahren mehrheitlich an. Der Antrag wird weiterer Folge dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Stadt Innsbruck