vonRedaktion International
NOVEMBER 28, 2024
Stadt lehnt neue Aufteilung von Finanzzuweisungen ab• Erweiterung Linie 5 und Verlängerung Linie F• Acht neue Bäume in Leopoldstraße
Der Verordnungsentwurf der Tiroler Landesregierung, mit dem die Aufteilung von Finanzzuweisungen auf die Gemeinden Tirols geändert werden soll, wurde in der jüngsten Sitzung des Stadtsenats einstimmig negativ beurteilt.
Nach § 1 Abs. 1 des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020 gewährt das Land den Gemeinden Tirols zur Unterstützung ihrer Aufwendungen in den Bereichen Mindestsicherung, Grundversorgung, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderbetreuung, Mietzuschüsse und öffentlicher Verkehr jährlich eine Finanzzuweisung von insgesamt 20.000 Euro. Die beabsichtigte Änderung in der bezüglichen Verordnung der Landesregierung betrifft nun den Zusatz, dass die Finanzzuweisung im Ausmaß der Überschreitung verhältnismäßig gekürzt wird, sofern die so ermittelten Beträge die Finanzzuweisung übersteigen.
„Die finanziellen Spielräume der Stadt sind derart eingeengt, sodass Minderungen bei der Mittelaufbringung nicht akzeptiert werden können. Darüber hinaus leisten wir mit der Übernahme von zentralen Lasten einen erheblichen Beitrag für die Aufrechterhaltung des kommunalen Gefüges im Zentralraum Tirols“, erklärt Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc und ersucht das Land, von der beabsichtigen Kürzung Abstand zu nehmen.
Quelle: Stadt Innsbruck